{"id":18145,"date":"2024-07-04T17:49:25","date_gmt":"2024-07-04T15:49:25","guid":{"rendered":"https:\/\/mongonzalez.es\/?p=18145"},"modified":"2024-09-02T14:43:50","modified_gmt":"2024-09-02T12:43:50","slug":"palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/","title":{"rendered":"Pal\u00e4stina, insbesondere Gaza, seit Oktober 2023: Situation und Ma\u00dfnahmen"},"content":{"rendered":"<p>Ich m\u00f6chte hier kurz auf die schreckliche Kriegssituation im Gazastreifen seit Oktober 2023 eingehen, die Zehntausende von zivilen Todesopfern gefordert hat, sowie auf die Menschenrechtsverletzungen durch Israel im Westjordanland und in Ostjerusalem. Ich beschreibe auch die von den verschiedenen UN-Gremien ergriffenen Ma\u00dfnahmen und gebe die wichtigsten angenommenen Texte wieder, da ich glaube, dass ihre Lekt\u00fcre dazu beitr\u00e4gt, den Ernst der Lage zu verstehen. Bis zum 4. Juli 2024 waren diese Ma\u00dfnahmen jedoch v\u00f6llig unwirksam, um den V\u00f6lkermord zu stoppen. In meiner abschlie\u00dfenden Bewertung fordere ich die Abschaffung des Vetorechts des UN-Sicherheitsrats, das meiner Meinung nach die Ursache f\u00fcr das Scheitern des derzeitigen internationalen Systems ist.<\/p>\n<p>Alle konsultierten Informationsquellen sind in einem PDF (nur auf Spanisch-Kastilisch verf\u00fcgbar) enthalten, der Sie in der spanischen-kastilischen Version (<em>castellano<\/em>) dieses Eintrags auf dieser Website finden.<\/p>\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_81 ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<p class=\"ez-toc-title\" style=\"cursor:inherit\">Lage und Ma\u00dfnahmen in Pal\u00e4stina seit Oktober 2023<\/p>\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><a href=\"#\" class=\"ez-toc-pull-right ez-toc-btn ez-toc-btn-xs ez-toc-btn-default ez-toc-toggle\" aria-label=\"Toggle Table of Content\"><span class=\"ez-toc-js-icon-con\"><span class=\"\"><span class=\"eztoc-hide\" style=\"display:none;\">Toggle<\/span><span class=\"ez-toc-icon-toggle-span\"><svg style=\"fill: #999;color:#999\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" class=\"list-377408\" width=\"20px\" height=\"20px\" viewBox=\"0 0 24 24\" fill=\"none\"><path d=\"M6 6H4v2h2V6zm14 0H8v2h12V6zM4 11h2v2H4v-2zm16 0H8v2h12v-2zM4 16h2v2H4v-2zm16 0H8v2h12v-2z\" fill=\"currentColor\"><\/path><\/svg><svg style=\"fill: #999;color:#999\" class=\"arrow-unsorted-368013\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" width=\"10px\" height=\"10px\" viewBox=\"0 0 24 24\" version=\"1.2\" baseProfile=\"tiny\"><path d=\"M18.2 9.3l-6.2-6.3-6.2 6.3c-.2.2-.3.4-.3.7s.1.5.3.7c.2.2.4.3.7.3h11c.3 0 .5-.1.7-.3.2-.2.3-.5.3-.7s-.1-.5-.3-.7zM5.8 14.7l6.2 6.3 6.2-6.3c.2-.2.3-.5.3-.7s-.1-.5-.3-.7c-.2-.2-.4-.3-.7-.3h-11c-.3 0-.5.1-.7.3-.2.2-.3.5-.3.7s.1.5.3.7z\"\/><\/svg><\/span><\/span><\/span><\/a><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-1'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#1_die_situation_in_palaestina\" >1. Die Situation in Pal\u00e4stina<\/a><ul class='ez-toc-list-level-2' ><li class='ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#11_kurze_chronologie_der_kriegssituation_in_gaza_und_der_aufeinanderfolgenden_reaktionen_darauf\" >1.1. Kurze Chronologie der Kriegssituation in Gaza und der aufeinanderfolgenden Reaktionen darauf<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3' ><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#a_die_kriegssituation\" >a) Die Kriegssituation<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#b_die_wichtigsten_reaktionen\" >b) Die wichtigsten Reaktionen<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#12_lage_im_westjordanland_und_in_ostjerusalem\" >1.2. Lage im Westjordanland und in Ostjerusalem<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-1'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#2_detaillierte_beschreibung_der_von_der_internationalen_gemeinschaft_ergriffenen_massnahmen\" >2. Detaillierte Beschreibung der von der internationalen Gemeinschaft ergriffenen Ma\u00dfnahmen<\/a><ul class='ez-toc-list-level-2' ><li class='ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#21_erklaerungen_von_hochrangigen_un-beamten\" >2.1. Erkl\u00e4rungen von hochrangigen UN-Beamten<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#22_unga-resolutionen\" >2.2. UNGA-Resolutionen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#23_resolutionen_des_un-sicherheitsrates\" >2.3. Resolutionen des UN-Sicherheitsrates<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3' ><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#231_unsc-resolution_2712_2023\" >2.3.1. UNSC-Resolution 2712 (2023)<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#232_unsc-resolution_2720_2023\" >2.3.2. UNSC-Resolution 2720 (2023)<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#233_unsc-resolution_2728_2024\" >2.3.3. UNSC-Resolution 2728 (2024)<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#234_unsc-resolution_2735_2024\" >2.3.4. UNSC-Resolution 2735 (2024)<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#24_resolutionen_des_menschenrechtsrates\" >2.4. Resolutionen des Menschenrechtsrates<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#25_istgh-fall_suedafrika_gegen_die_israelische_fuehrung\" >2.5. IStGH-Fall S\u00fcdafrika gegen die israelische F\u00fchrung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-16\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#26_suedafrika_vs_israel_igh-fall_voelkermordkonvention\" >2.6. S\u00fcdafrika vs. Israel IGH-Fall: V\u00f6lkermordkonvention<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3' ><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-17\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#261_suedafrika_beantragte_neun_einstweilige_massnahmen\" >2.6.1. S\u00fcdafrika beantragte neun einstweilige Ma\u00dfnahmen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-18\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#262_suedafrika_hat_seinen_standpunkt_am_11_januar_2024_dargelegt\" >2.6.2. S\u00fcdafrika hat seinen Standpunkt am 11. Januar 2024 dargelegt<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-19\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#263_israel_erlaeuterte_seinen_standpunkt_am_12_januar_2024\" >2.6.3. Israel erl\u00e4uterte seinen Standpunkt am 12. Januar 2024<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-20\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#264_igh_erlaesst_einstweilige_verfuegung_am_26_januar_2024\" >2.6.4. IGH erl\u00e4sst einstweilige Verf\u00fcgung am 26. Januar 2024<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-21\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#265_suedafrika_beantragte_am_12_februar_zusaetzliche_massnahmen_und_der_igh_erliess_am_16_februar_eine_entscheidung\" >2.6.5. S\u00fcdafrika beantragte am 12. Februar zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen, und der IGH erlie\u00df am 16. Februar eine Entscheidung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-22\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#266_suedafrika_beantragte_am_6_maerz_zusaetzliche_massnahmen_und_der_igh_erliess_am_28_maerz_eine_anordnung\" >2.6.6. S\u00fcdafrika beantragte am 6. M\u00e4rz zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen, und der IGH erlie\u00df am 28. M\u00e4rz eine Anordnung.<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-23\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#267_der_igh_hat_die_fristen_fuer_die_einreichung_von_schriftsaetzen_festgelegt\" >2.6.7. Der IGH hat die Fristen f\u00fcr die Einreichung von Schrifts\u00e4tzen festgelegt<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-24\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#268_suedafrika_beantragte_am_10_mai_zusaetzliche_massnahmen_und_der_igh_erliess_am_24_mai_einen_beschluss\" >2.6.8. S\u00fcdafrika beantragte am 10. Mai zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen, und der IGH erlie\u00df am 24. Mai einen Beschluss<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-25\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#269_andere_laender_haben_um_die_erlaubnis_gebeten_zur_unterstuetzung_suedafrikas_zu_intervenieren\" >2.6.9. Andere L\u00e4nder haben um die Erlaubnis gebeten, zur Unterst\u00fctzung S\u00fcdafrikas zu intervenieren<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-26\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#2610_das_urteil_wird_moeglicherweise_nicht_vor_2029_oder_2030_ergehen\" >2.6.10. Das Urteil wird m\u00f6glicherweise nicht vor 2029 oder 2030 ergehen<\/a><\/li><\/ul><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-1'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-27\" href=\"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/palaestina-insbesondere-gaza-seit-oktober-2023-situation-und-massnahmen\/#3_bewertung\" >3. Bewertung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h1><span class=\"ez-toc-section\" id=\"1_die_situation_in_palaestina\"><\/span><strong>1. Die Situation in Pal\u00e4stina<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h1>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"11_kurze_chronologie_der_kriegssituation_in_gaza_und_der_aufeinanderfolgenden_reaktionen_darauf\"><\/span><strong>1.1. Kurze Chronologie der Kriegssituation in Gaza und der aufeinanderfolgenden Reaktionen darauf<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"a_die_kriegssituation\"><\/span><strong>a) Die Kriegssituation<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Am 7. Oktober 2023 f\u00fchrten die Hamas und andere pal\u00e4stinensische milit\u00e4rische Gruppen die Operation <strong>&#8222;Al-Aqsa-Flut&#8220; <\/strong>im Grenzgebiet zum Gazastreifen durch, bei der 1139 Israelis (766 Zivilisten und 373 Polizei- oder Milit\u00e4rangeh\u00f6rige) get\u00f6tet und 248 Personen entf\u00fchrt wurden, worauf Israel mit der T\u00f6tung von etwa 1500 pal\u00e4stinensischen Milizion\u00e4ren (nach israelischen Angaben) und der Festnahme von etwa 200 Personen reagierte.<\/p>\n<p>Israel erkl\u00e4rte noch am selben Tag den Kriegszustand und startete eine beispiellose <strong>Milit\u00e4roffensive<\/strong> im Gazastreifen (obwohl es sich historisch gesehen um die sechste Milit\u00e4roffensive Israels im Gazastreifen seit seinem einseitigen R\u00fcckzug im Jahr 2005 und den Offensiven in den Jahren 2008, 2012, 2014, 2018 und 2021 handelte), die mit einer <strong>Bombenkampagne<\/strong> auf den Gazastreifen begann, die bis zum <strong>27. Oktober<\/strong> andauerte, woraufhin Israel seine Bombenkampagne durch eine <strong>Bodeninvasion<\/strong>im Rahmen der Operation Eiserne <strong>Schwerter<\/strong> erg\u00e4nzte.<\/p>\n<p>Bis zum 23. November wurden im Gazastreifen 14 800 Menschen get\u00f6tet (etwa 6000 Kinder und rund 4000 Frauen).<\/p>\n<p>Zwischen dem 24. und dem 30. November 2023 wurde in <strong>Verhandlungen<\/strong> zwischen den Parteien ein <strong>Waffenstillstand<\/strong> erreicht, bei dem <strong>die Hamas 105 Geiseln<\/strong> (81 Israelis, 23 Thail\u00e4nder und ein Filipino) im Austausch gegen 240 pal\u00e4stinensische Gefangene (107 Kinder und 133 Frauen) <strong>freilie\u00df<\/strong>, von denen drei Viertel ohne Urteil inhaftiert waren.<\/p>\n<p>Die K\u00e4mpfe wurden am 1. Dezember wieder aufgenommen.<\/p>\n<p>Ab dem 12. Februar k\u00fcndigte Israel eine Bodeninvasion in Rafah an, wo 1,6 Millionen Menschen aus dem \u00fcbrigen Gazastreifen zusammengepfercht waren, was die internationale Gemeinschaft und die Vereinigten Staaten (USA) frontal und \u00f6ffentlich ablehnten.<\/p>\n<p>Der M\u00e4rz begann mit einer extrem hohen <strong>Hungerkatastrophe<\/strong>, insbesondere im n\u00f6rdlichen Teil des Streifens. Von da an begann das <strong>erste regionale Ablenkungsman\u00f6ver<\/strong>, das darin bestand, mit gro\u00dfem Tamtam anzuk\u00fcndigen, dass <strong>humanit\u00e4re Hilfe per Schiff von Zypern aus in den Gazastreifen gelangen w\u00fcrde<\/strong> (w\u00e4hrend Tausende von Lastwagen an der Grenze zu \u00c4gypten warteten und Israel sie an der Einfahrt in den Gazastreifen hinderte), und zwar von der NRO World Central Kitchen, die vom spanischen Koch Jos\u00e9 Andr\u00e9s geleitet wird, der enge Beziehungen zum US-Pr\u00e4sidenten unterh\u00e4lt. Dieses Ablenkungsman\u00f6ver wurde am 2. April abgebrochen, als Israel sieben ausl\u00e4ndische Mitarbeiter der NRO bombardierte und t\u00f6tete.<\/p>\n<p>Israel verlie\u00df das Al-Shifa-Krankenhaus am 1. April nach zwei Wochen intensiver Operationen, bei denen das Krankenhaus v\u00f6llig zerst\u00f6rt wurde.<\/p>\n<p>Israel bestand erneut auf einer Bodeninvasion in Rafah und die USA lehnten dies erneut ab. Die <strong>zweite regionale Ablenkung<\/strong> begann. Israel bombardierte und zerst\u00f6rte am 1. April 2024 das <strong>iranische<\/strong> Konsulat in Damaskus und t\u00f6tete 16 Menschen. Am Abend des 13. April schoss der Iran Hunderte von unbemannten Flugk\u00f6rpern und ballistischen Raketen von seinem Territorium aus in Richtung Israel ab, ohne dass es in Israel zu Todesf\u00e4llen kam. Am 19. April 2024, um 5.23 Uhr, startete Israel einen Angriff mit unbemannten Flugk\u00f6rpern gegen den Iran, der haupts\u00e4chlich auf das Gebiet um die Stadt Isfahan abzielte und ebenfalls keine Opfer forderte. Dieses zweite regionale Ablenkungsman\u00f6ver diente der internationalen Gemeinschaft als Gelegenheit, schwere Anschuldigungen gegen den Iran zu erheben und erneut ihre Unterst\u00fctzung f\u00fcr Israel zu bekunden.<\/p>\n<p>Am 5. Mai schaltete Israel die Einrichtungen des katarischen Senders Al-Dschasira aus, des internationalen Medienunternehmens, das von Anfang an am ausf\u00fchrlichsten \u00fcber den Gaza-Konflikt berichtet hatte. <strong>Schlie\u00dflich begann am Montag, dem 6. Mai 2024, die Bodeninvasion in Rafah<\/strong>. Da dies mit pro-pal\u00e4stinensischen Universit\u00e4tsprotesten in den USA zusammenfiel, stoppte Biden in einem Wahljahr vor\u00fcbergehend die letzte Waffenlieferung an Israel. Dennoch t\u00f6tete Israel weiterhin ungestraft Zivilisten in Gaza und insbesondere in Rafah. Das UN-B\u00fcro f\u00fcr die Koordinierung humanit\u00e4rer Ma\u00dfnahmen (OCHA) sch\u00e4tzte, dass bis zum 19. Mai 800\u00a0000 Pal\u00e4stinenser unter israelischem Zwang aus Rafah in den Norden des Streifens vertrieben worden waren; viele von ihnen starben in der &#8222;sicheren Zone&#8220;, in die Israel sie gezwungen hatte, umzuziehen.<\/p>\n<p>Am 8. Juni fand das Massaker im Fl\u00fcchtlingslager Nuseirat statt, bei dem 274 Pal\u00e4stinenser starben, als die israelische Armee angriff, um vier Geiseln zu befreien.<\/p>\n<p>Der Krieg geht weiter. Mit Stand vom 3. Juli 2024 bel\u00e4uft sich <span style=\"color: #ff0000;\"><strong>die Zahl der pal\u00e4stinensischen Todesopfer im Gazastreifen auf 37\u00a0953<\/strong><\/span> und die Zahl der <strong>Verwundeten<\/strong> auf <strong>87\u00a0266<\/strong>, zu denen noch etwa <strong>10\u00a0000 Vermisste<\/strong> (und m\u00f6glicherweise unter den Tr\u00fcmmern liegende Menschen) hinzukommen. Von den zahlreichen verf\u00fcgbaren Quellen wird die Aktualisierung durch die UN empfohlen <a href=\"https:\/\/www.ochaopt.org\/updates\">(https:\/\/www.ochaopt.org\/updates)<\/a>.<\/p>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"b_die_wichtigsten_reaktionen\"><\/span><strong>b) Die wichtigsten Reaktionen<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Wie sich im Laufe der Monate herausstellte, ignorierte Israel nachrichtendienstliche Warnungen aus verschiedenen Quellen bez\u00fcglich des zu erwartenden Hamas-Angriffs, was am 22. April 2024 zum R\u00fccktritt des f\u00fcr den israelischen Milit\u00e4rgeheimdienst zust\u00e4ndigen Generals f\u00fchrte.<\/p>\n<p>Bereits am 13. Oktober 2023 beschrieb der israelisch-j\u00fcdische Professor Raz Segal, ein Experte f\u00fcr Holocaust und V\u00f6lkermord, die Situation in Gaza als eindeutigen <strong>V\u00f6lkermord<\/strong> im Sinne der Konvention der Vereinten Nationen (UN) gegen V\u00f6lkermord vom Dezember 1948, da die beiden Grundvoraussetzungen erf\u00fcllt sind: (1) es besteht die Absicht, eine Gruppe zu vernichten; und (2) Israel begeht drei der f\u00fcnf in Artikel II der Konvention aufgef\u00fchrten Handlungen.<\/p>\n<p>Am 15. Oktober warnten mehr als 800 V\u00f6lkerrechtsexperten in einem Kommuniqu\u00e9 vor einem m\u00f6glichen V\u00f6lkermord.<\/p>\n<p>Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (<strong>UNGA<\/strong>) rief von Anfang an zu einer humanit\u00e4ren Pause auf, und da die st\u00e4ndigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats (UNSC) keine Einigung erzielen konnten &#8211; die USA legten am 18. Oktober ihr Veto gegen eine erste Resolution ein -, verabschiedete sie am 26. Oktober die Dringlichkeitsresolution ES 10-21, in der eine sofortige und dauerhafte humanit\u00e4re Waffenruhe, die Achtung des V\u00f6lkerrechts und die Einrichtung eines Mechanismus zum Schutz des Lebens von Zivilisten gefordert wurde.<\/p>\n<p>Am 9. November 2023 fand in Paris eine internationale humanit\u00e4re Konferenz zur Unterst\u00fctzung der beispiellosen humanit\u00e4ren Krise, mit der die Zivilbev\u00f6lkerung im Gazastreifen konfrontiert ist, statt; ein Folgetreffen wurde am 6. Dezember 2023 ebenfalls in Paris abgehalten.<\/p>\n<p>Am 15. November verabschiedete der <strong>UN-Sicherheitsrat<\/strong> eine erste Resolution, die Resolution 2712 (2023), die zwar keinen dauerhaften Waffenstillstand forderte, aber die Einhaltung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung, verlangte.<\/p>\n<p>Am 17. November ersuchten f\u00fcnf L\u00e4nder unter F\u00fchrung S\u00fcdafrikas die Anklagebeh\u00f6rde des Internationalen Strafgerichtshofs (<strong>IStGH<\/strong>), ihre Ermittlungen zu Verbrechen, die seit 2014 in den besetzten Gebieten begangen wurden, ab dem 8. Oktober 2023 auf den Gazastreifen auszuweiten; diesem Ersuchen schlossen sich Chile und Mexiko im Januar 2024 an.<\/p>\n<p>Am 8. Dezember trat der UN-Sicherheitsrat auf Ersuchen des UN-Generalsekret\u00e4rs (<strong>UNSG<\/strong>) in Anwendung der Befugnisse von Artikel 99 der UN-Charta zusammen, aber die USA legten ihr Veto gegen die Waffenstillstandsresolution ein.<\/p>\n<p>Am 13. Dezember enth\u00fcllte der US-Geheimdienst CIA, dass es sich bei fast 50 % der von Israel eingesetzten Luft-Boden-Bomben um &#8222;<em>dumb bombs<\/em>&#8222;, ungelenkte Bomben, handelte, die vor allem die Zivilbev\u00f6lkerung trafen.<\/p>\n<p>Am 21. Dezember 2023 stellte der UN-Ausschuss f\u00fcr die Beseitigung der Rassendiskriminierung in einer Erkl\u00e4rung fest, dass &#8222;Hassreden und entmenschlichende \u00c4u\u00dferungen gegen\u00fcber Pal\u00e4stinensern ernste Bedenken hinsichtlich der Verpflichtungen Israels und anderer Vertragsstaaten zur Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und V\u00f6lkermord aufkommen lassen.<\/p>\n<p>Am 22. Dezember 2023 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 2720 (2023), in der die Bereitstellung humanit\u00e4rer Hilfe \u00fcber alle verf\u00fcgbaren Kan\u00e4le gefordert wird.<\/p>\n<p>Am 29. Dezember 2023 erhob S\u00fcdafrika vor dem Internationalen Gerichtshof (<strong>IGH<\/strong> ) Klage gegen Israel im Zusammenhang mit der V\u00f6lkermordkonvention und beantragte einstweilige Ma\u00dfnahmen. Die Anh\u00f6rung zu diesen vorl\u00e4ufigen Ma\u00dfnahmen fand am 11. Januar 2024 (S\u00fcdafrika) und am 12. Januar (Israel) statt, und am 26. Januar erlie\u00df der IGH seinen Beschluss mit sechs vorl\u00e4ufigen Ma\u00dfnahmen, die nicht die von S\u00fcdafrika geforderte Einstellung der israelischen Milit\u00e4roperationen im Gazastreifen beinhalteten.<\/p>\n<p>Nach der Ank\u00fcndigung Israels am 9. Februar, mit gro\u00df angelegten Milit\u00e4roperationen in Rafah zu beginnen, beantragte S\u00fcdafrika am 12. Februar zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen beim IGH, der den Parteien am 16. Februar mitteilte, dass die Anordnung vom 26. Januar f\u00fcr den gesamten Gazastreifen, einschlie\u00dflich Rafah, gelte. Das Hochkommissariat f\u00fcr Menschenrechte T\u00fcrk hat seinerseits einen Einspruch gegen die Invasion in Rafah eingelegt.<\/p>\n<p>Angesichts der weit verbreiteten Hungersnot in Gaza beantragte S\u00fcdafrika am 6. M\u00e4rz erneut zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen, und am 28. M\u00e4rz erlie\u00df der IGH eine neue Anordnung mit drei zus\u00e4tzlichen Ma\u00dfnahmen zur Linderung der Hungersnot, wobei er betonte, dass die Anordnung verbindlich sei.<\/p>\n<p>Am 25. M\u00e4rz verabschiedete der UN-Sicherheitsrat eine neue Resolution, 2728 (2024), in der ein sofortiger Waffenstillstand und eine Ausweitung der humanit\u00e4ren Hilfe gefordert wurde.<\/p>\n<p>Am 5. April nahm der<strong>UN-Menschenrechtsrat<\/strong> eine Resolution an, in der Israel aufgefordert wird, die Besetzung und Blockade des Gazastreifens zu beenden, und die Staaten aufgefordert werden, den Waffenhandel mit Israel einzustellen.<\/p>\n<p>Am 26. April begannen Proteste an US-Universit\u00e4ten, die ein Ende des V\u00f6lkermords in Gaza forderten. Diese Demonstrationen weiteten sich auf andere Universit\u00e4ten aus und wurden von den Polizeibeh\u00f6rden hart unterdr\u00fcckt, eine Unterdr\u00fcckung, die Pr\u00e4sident Biden am 2. Mai unterst\u00fctzte.<\/p>\n<p>Am 29. April begannen \u00e4hnliche Demonstrationen an der Universit\u00e4t von Valencia (Spanien), denen etwa drei\u00dfig Universit\u00e4ten im \u00fcbrigen Spanien folgten. Auch die &#8222;Universit\u00e4ts-Intifada&#8220; breitete sich auf die Universit\u00e4ten in der ganzen Welt aus.<\/p>\n<p>Am 5. Mai schaltete Israel den einzigen Sender ab, der mit Mitarbeitern im Gazastreifen sendete, den katarischen Sender Aljazeera. Und am n\u00e4chsten Tag begann Israel, nachdem es die Zeugen heruntergespielt hatte, mit dem Einmarsch in Rafah.<\/p>\n<p>Angesichts der enormen Auswirkungen der Invasion in Rafah beantragte S\u00fcdafrika am 10. Mai erneut zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen, und am 24. Mai erlie\u00df der IGH eine neue Anordnung mit drei zus\u00e4tzlichen Ma\u00dfnahmen, in denen Israel aufgefordert wurde, seinen Einmarsch in Rafah unverz\u00fcglich einzustellen.<\/p>\n<p>Am 17. Mai begannen die USA mit der Anlandung humanit\u00e4rer Hilfe \u00fcber einen provisorischen Hafen im Gazastreifen, doch die Bev\u00f6lkerung st\u00fcrmte aufgrund der Hungersnot die Hilfstransporter, und am 19. Mai wurde die Anlandung gestoppt.<\/p>\n<p>Am 31. Mai k\u00fcndigte Pr\u00e4sident Biden einen dreistufigen Friedensplan an (vor\u00fcbergehender Waffenstillstand, dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten, Wiederaufbau des Gazastreifens), der dem UN-Sicherheitsrat vorgelegt und mit der Resolution 2735 vom 10. Juni gebilligt wurde, die Israel jedoch nicht akzeptiert hat und nicht umsetzt.<\/p>\n<p>Am 11. Juni fand in Jordanien eine weitere Dringlichkeitskonferenz f\u00fcr den Gazastreifen statt, die von Jordanien, \u00c4gypten und den Vereinten Nationen organisiert wurde.<\/p>\n<p>Am 20. Juni erkl\u00e4rte der israelische Armeesprecher Daniel Hagari, dass &#8222;die Idee, die Hamas zu zerst\u00f6ren, unerreichbar ist, weil sie eine Partei ist, die in den Herzen der Menschen wohnt, und wer sagt, dass wir die Hamas beseitigen k\u00f6nnen, liegt falsch&#8220;. Die israelische Regierung antwortete darauf, dass die Zerst\u00f6rung der milit\u00e4rischen und organisatorischen Kapazit\u00e4ten der Hamas weiterhin eines der Kriegsziele sei.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"12_lage_im_westjordanland_und_in_ostjerusalem\"><\/span><strong>1.2. Lage im Westjordanland und in Ostjerusalem<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Israel und seine Siedler haben den Krieg im Gazastreifen auch genutzt, um zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 3. Juli 2024 im Westjordanland und in Ostjerusalem gegen die pal\u00e4stinensische Zivilbev\u00f6lkerung vorzugehen, wie aus den Daten der UN hervorgeht:<\/p>\n<p>&#8211; <span style=\"color: #ff0000;\"><strong>539 au\u00dfergerichtliche T\u00f6tungen<\/strong><\/span>, darunter 131 Kinder, die von der israelischen Armee und\/oder Siedlern durchgef\u00fchrt wurden.<\/p>\n<p>&#8211; 5420 <strong>Verletzte<\/strong>, darunter 830 Kinder, wobei ein Drittel dieser Verletzungen durch den Einsatz von Munition verursacht wurde.<\/p>\n<p>&#8211; 1061 <strong>Zerst\u00f6rungen<\/strong> oder Beschlagnahmungen von pal\u00e4stinensischen Geb\u00e4uden, darunter 398 bewohnte H\u00e4user, was zur Vertreibung von 2368 Menschen, darunter 1047 Kinder, f\u00fchrte.<\/p>\n<p>&#8211; 45\u00a0600 pal\u00e4stinensische <strong>B\u00e4ume<\/strong> wurden von Siedlern zerst\u00f6rt.<\/p>\n<p>Im gleichen Zeitraum wurden nach derselben UN-Quelle 14 Israelis (9 Soldaten und 5 Siedler) durch pal\u00e4stinensische Angriffe im Westjordanland und in Ostjerusalem get\u00f6tet und 105 verletzt (davon 90 Soldaten). Innerhalb Israels wurden 8 Israelis durch pal\u00e4stinensische Angriffe get\u00f6tet und die 4 pal\u00e4stinensischen Angreifer verletzt.<\/p>\n<p>Parallel dazu gab es vom 7. Oktober bis zum 21. Juni 2024 <strong>9300 willk\u00fcrliche Verhaftungen<\/strong>, darunter auch willk\u00fcrliche Verhaftungen von Journalisten, verbunden mit Vorw\u00fcrfen der Folter und Misshandlung pal\u00e4stinensischer Gefangener in israelischen Gef\u00e4ngnissen.<\/p>\n<p>Diese Handlungen wurden von der Hohen Vertreterin der Vereinten Nationen f\u00fcr Menschenrechte und von Menschenrechts-NRO scharf kritisiert.<\/p>\n<p>Insbesondere die Behauptung, dass Israel Organe und Haut von get\u00f6teten Pal\u00e4stinensern stiehlt &#8211; eine Behauptung, die bereits 2009 dokumentiert wurde &#8211; wurde von der Menschenrechtsorganisation Euro-Med Human Rights Monitor erneut aufgedeckt und angeprangert.<\/p>\n<h1><span class=\"ez-toc-section\" id=\"2_detaillierte_beschreibung_der_von_der_internationalen_gemeinschaft_ergriffenen_massnahmen\"><\/span><strong>2. Detaillierte Beschreibung der von der internationalen Gemeinschaft ergriffenen Ma\u00dfnahmen<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h1>\n<p>Es folgt eine detaillierte Beschreibung der Ma\u00dfnahmen, die von der internationalen Gemeinschaft ergriffen wurden, um den zionistischen V\u00f6lkermord im Gazastreifen zu stoppen. Diese Ma\u00dfnahmen haben bis zum 4. Juli 2024 nichts bewirkt.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"21_erklaerungen_von_hochrangigen_un-beamten\"><\/span><strong>2.1. Erkl\u00e4rungen von hochrangigen UN-Beamten<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Der <strong>Generalsekret\u00e4r der Vereinten Nationen<\/strong> hat von Anfang an unz\u00e4hlige Erkl\u00e4rungen abgegeben, in denen er einen dauerhaften Waffenstillstand forderte, die alle \u00e4u\u00dferst hart gegen\u00fcber Israel ausfielen. Am 16. Mai 2024 forderte er Israel auf, seinen Einmarsch in Rafah zu stoppen und die Mittel f\u00fcr die sichere Verteilung der humanit\u00e4ren Hilfe bereitzustellen, deren Vorr\u00e4te bis an die Grenzen ausgelastet sind.<\/p>\n<p>Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen f\u00fcr Menschenrechte (<strong>OHCHR<\/strong>), Volker T\u00fcrk, hat seinerseits wiederholt (wie am 19. Dezember 2023) aus humanit\u00e4ren und menschenrechtlichen Gr\u00fcnden zu einem dauerhaften Waffenstillstand aufgerufen. Am 12. Februar 2024 ver\u00f6ffentlichte T\u00fcrk einen ersch\u00fctternden Appell zu den verheerenden Folgen eines israelischen Milit\u00e4reinmarsches in Rafah, den Israel am 6. Mai auf dem Landweg begonnen hatte.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"22_unga-resolutionen\"><\/span><strong>2.2. UNGA-Resolutionen<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Da es den Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats nicht gelang, eine Einigung zu erzielen &#8211; die USA legten am 18. Oktober 2023 ihr Veto gegen eine erste entsprechende Resolution ein -, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 26. Oktober 2023 die <strong>Dringlichkeitsresolution ES 10-21<\/strong> mit 14 operativen Abs\u00e4tzen, die wie folgt lauten<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Sie <\/strong>fordert die Ausrufung eines sofortigen, dauerhaften und nachhaltigen <strong>humanit\u00e4ren Waffenstillstands<\/strong>, der zu einer Einstellung der Feindseligkeiten f\u00fchrt;<\/li>\n<li>fordert, dass alle Parteien ihre v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen, einschlie\u00dflich des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, vollst\u00e4ndig und unverz\u00fcglich erf\u00fcllen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung und ziviler Objekte und den Schutz des humanit\u00e4ren Personals, der Personen au\u00dferhalb des Kampfeinsatzes und der humanit\u00e4ren Einrichtungen und Verm\u00f6genswerte, und dass sie den humanit\u00e4ren Zugang f\u00fcr wesentliche Lieferungen und Dienstleistungen erm\u00f6glichen und erleichtern, damit diese alle bed\u00fcrftigen Zivilisten im Gaza-Streifen erreichen k\u00f6nnen;<\/li>\n<li>fordert ferner die sofortige, kontinuierliche, angemessene und ungehinderte Versorgung der Zivilbev\u00f6lkerung im gesamten Gazastreifen mit lebenswichtigen G\u00fctern und Dienstleistungen, unter anderem mit Wasser, Nahrungsmitteln, medizinischer Versorgung, Treibstoff und Strom, und betont, dass es nach dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht unerl\u00e4sslich ist, sicherzustellen, dass die Zivilbev\u00f6lkerung nicht der f\u00fcr ihr \u00dcberleben unerl\u00e4sslichen G\u00fcter beraubt wird;<\/li>\n<li>fordert, dass dem Hilfswerk der Vereinten Nationen f\u00fcr Pal\u00e4stinafl\u00fcchtlinge im Nahen Osten und anderen humanit\u00e4ren Organisationen der Vereinten Nationen und ihren Durchf\u00fchrungspartnern sofortiger, vollst\u00e4ndiger, dauerhafter, sicherer und ungehinderter Zugang f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe gew\u00e4hrt wird, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und alle anderen humanit\u00e4ren Organisationen, die die humanit\u00e4ren Grunds\u00e4tze hochhalten und der Zivilbev\u00f6lkerung im Gazastreifen dringende Hilfe leisten, ermutigt die Einrichtung humanit\u00e4rer Korridore und anderer Initiativen zur Erleichterung der Lieferung humanit\u00e4rer Hilfe an die Zivilbev\u00f6lkerung und begr\u00fc\u00dft die diesbez\u00fcglichen Bem\u00fchungen;<\/li>\n<li>fordert ferner die Aufhebung des Befehls der Besatzungsmacht Israel, alle Gebiete des Gazastreifens n\u00f6rdlich des Wadi Gaza zu evakuieren und in den s\u00fcdlichen Gazastreifen umzusiedeln, einschlie\u00dflich der pal\u00e4stinensischen Zivilbev\u00f6lkerung und des Personals der Vereinten Nationen sowie der humanit\u00e4ren und medizinischen Helfer, erinnert daran und bekr\u00e4ftigt, dass die Zivilbev\u00f6lkerung unter dem Schutz des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts steht und humanit\u00e4re Hilfe erhalten muss, wo immer sie sich befindet, und weist erneut darauf hin, dass geeignete Ma\u00dfnahmen ergriffen werden m\u00fcssen, um die Sicherheit und das Wohlergehen der Zivilbev\u00f6lkerung, insbesondere der Kinder, und ihren Schutz zu gew\u00e4hrleisten und ihre sichere Bewegung zu erm\u00f6glichen;<\/li>\n<li>lehnt <strong>jeden Versuch einer gewaltsamen Umsiedlung der pal\u00e4stinensischen Zivilbev\u00f6lkerung entschieden ab<\/strong>;<\/li>\n<li>fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Zivilisten, die sich illegal in Gefangenschaft befinden, und fordert ihre Sicherheit, ihr Wohlergehen und eine humane Behandlung im Einklang mit dem V\u00f6lkerrecht;<\/li>\n<li>fordert ferner, dass in bewaffneten Konflikten in der Region alle zivilen und humanit\u00e4ren Einrichtungen, einschlie\u00dflich Krankenh\u00e4usern und anderen medizinischen Einrichtungen und deren Transportmitteln und Ausr\u00fcstungen, Schulen, Gottesh\u00e4usern und Einrichtungen der Vereinten Nationen sowie das gesamte humanit\u00e4re und medizinische Personal und Journalisten, Medienschaffende und zugeh\u00f6riges Personal im Einklang mit dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht geachtet und gesch\u00fctzt werden;<\/li>\n<li>betont die besonders schwerwiegenden Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Frauen und Kinder, auch als Fl\u00fcchtlinge und Vertriebene, sowie auf andere Zivilpersonen, die aus bestimmten Gr\u00fcnden besonders gef\u00e4hrdet sein k\u00f6nnen, einschlie\u00dflich Menschen mit Behinderungen und \u00e4ltere Menschen;<\/li>\n<li>betont ferner, dass dringend ein Mechanismus geschaffen werden muss, um den Schutz der pal\u00e4stinensischen Zivilbev\u00f6lkerung im Einklang mit dem V\u00f6lkerrecht und den einschl\u00e4gigen VN-Resolutionen zu gew\u00e4hrleisten;<\/li>\n<li>betont ferner die Bedeutung eines humanit\u00e4ren Notifizierungsmechanismus, um den Schutz der Vereinten Nationen und aller humanit\u00e4ren Einrichtungen zu gew\u00e4hrleisten und den ungehinderten Verkehr von Hilfskonvois sicherzustellen;<\/li>\n<li>betont, wie wichtig es ist, eine weitere Destabilisierung und Eskalation der Gewalt in der Region zu vermeiden, und fordert in diesem Zusammenhang alle Parteien auf, gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Zur\u00fcckhaltung zu \u00fcben, und appelliert an alle, die Einfluss auf sie haben, auf dieses Ziel hinzuarbeiten;<\/li>\n<li>bekr\u00e4ftigt, dass eine gerechte und dauerhafte L\u00f6sung des israelisch-pal\u00e4stinensischen Konflikts nur mit friedlichen Mitteln, im Einklang mit den einschl\u00e4gigen VN-Resolutionen und dem V\u00f6lkerrecht und auf der Grundlage der Zwei-Staaten-L\u00f6sung erreicht werden kann<\/li>\n<li>beschlie\u00dft, die Zehnte Dringlichkeitssondertagung vor\u00fcbergehend auszusetzen und den Pr\u00e4sidenten der letzten Tagung der Generalversammlung zu erm\u00e4chtigen, sie auf Antrag der Mitgliedstaaten wieder aufzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"23_resolutionen_des_un-sicherheitsrates\"><\/span><strong>2.3. Resolutionen des UN-Sicherheitsrates<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"231_unsc-resolution_2712_2023\"><\/span><strong>2.3.1. UNSC-Resolution 2712 (2023)<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Der UN-Sicherheitsrat verabschiedete am 15. November eine erste Resolution, die <strong>Resolution 2712 (2023<\/strong>) <strong>des UN-Sicherheitsrats<\/strong> mit sieben wesentlichen Punkten, n\u00e4mlich<\/p>\n<ol>\n<li>Fordert, dass alle Parteien ihren Verpflichtungen nach dem V\u00f6lkerrecht, einschlie\u00dflich des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts, nachkommen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung, vor allem der Kinder;<\/li>\n<li>fordert die dringende Einrichtung breiter humanit\u00e4rer Pausen und Korridore im gesamten Gazastreifen f\u00fcr eine ausreichende Anzahl von Tagen, um im Einklang mit dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht den humanit\u00e4ren Organisationen der Vereinten Nationen und ihren Durchf\u00fchrungspartnern, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und anderen unparteiischen humanit\u00e4ren Organisationen uneingeschr\u00e4nkten, raschen, sicheren und ungehinderten Zugang zu erm\u00f6glichen, um die kontinuierliche Bereitstellung eine ausreichende und ungehinderte Versorgung mit lebenswichtigen G\u00fctern und Dienstleistungen, die f\u00fcr das Wohlergehen der Zivilbev\u00f6lkerung, insbesondere der Kinder, im gesamten Gazastreifen wichtig sind, wie Wasser, Strom, Treibstoff, Nahrungsmittel und medizinische Versorgung, sowie die dringende Instandsetzung wichtiger Infrastrukturen zu erm\u00f6glichen und dringende Rettungs- und Wiederherstellungsma\u00dfnahmen zu erm\u00f6glichen, einschlie\u00dflich der Suche nach Kindern, die in besch\u00e4digten und zerst\u00f6rten Geb\u00e4uden vermisst werden, und einschlie\u00dflich der medizinischen Beurteilung kranker oder verletzter Kinder und ihrer Betreuer;<\/li>\n<li>fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller von der Hamas und anderen Gruppen festgehaltenen Geiseln, insbesondere von Kindern, und die Gew\u00e4hrleistung des sofortigen Zugangs f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe;<\/li>\n<li>fordert alle Parteien auf, im Einklang mit dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht davon abzusehen, der Zivilbev\u00f6lkerung des Gazastreifens die Grundversorgung und die f\u00fcr ihr \u00dcberleben unerl\u00e4ssliche humanit\u00e4re Hilfe vorzuenthalten, da dies unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Auswirkungen auf Kinder hat; begr\u00fc\u00dft die anf\u00e4ngliche, wenn auch begrenzte Bereitstellung von humanit\u00e4ren Hilfsg\u00fctern f\u00fcr die Zivilbev\u00f6lkerung im Gazastreifen und fordert die Ausweitung dieser Lieferungen, um den humanit\u00e4ren Bedarf der Zivilbev\u00f6lkerung, insbesondere der Kinder, zu decken;<\/li>\n<li>betont die Bedeutung von Koordinierungs-, humanit\u00e4ren Notifizierungs- und Konfliktvermeidungsmechanismen zum Schutz des gesamten medizinischen und humanit\u00e4ren Personals, der Fahrzeuge, einschlie\u00dflich der Krankenwagen, der humanit\u00e4ren Einrichtungen und der lebenswichtigen Infrastruktur, einschlie\u00dflich der Einrichtungen der Vereinten Nationen, und zur Erleichterung des Transports der Hilfskonvois und der Patienten, insbesondere der kranken und verletzten Kinder und ihrer Betreuer;<\/li>\n<li>ersucht den Generalsekret\u00e4r, auf seiner n\u00e4chsten planm\u00e4\u00dfigen Sitzung \u00fcber die Lage im Nahen Osten m\u00fcndlich \u00fcber die Umsetzung dieser Resolution Bericht zu erstatten, und ersucht den Generalsekret\u00e4r ferner, M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine wirksame \u00dcberwachung der Umsetzung dieser Resolution als eine Angelegenheit von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung zu pr\u00fcfen;<\/li>\n<li>beschlie\u00dft, die Angelegenheit weiterhin zu verfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die USA, das Vereinigte K\u00f6nigreich und Russland enthielten sich der Stimme.<\/p>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"232_unsc-resolution_2720_2023\"><\/span><strong>2.3.2. UNSC-Resolution 2720 (2023)<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Nach viel internationalem Druck auf die USA wurde am 22. Dezember 2023 die <strong>Resolution 2720 (2023) des UN-Sicherheitsrats<\/strong> verabschiedet, eine Resolution, die zwar keinen Dauerbeschuss vorsieht, deren Absatz 12 aber f\u00fcr den Tag danach von enormer Bedeutung ist. Die 16 operativen Abs\u00e4tze dieser Resolution sind im Folgenden wiedergegeben:<\/p>\n<ol>\n<li>bekr\u00e4ftigt seine Forderung, dass alle Konfliktparteien ihren Verpflichtungen aus dem V\u00f6lkerrecht, einschlie\u00dflich des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts, nachkommen, auch in Bezug auf die Durchf\u00fchrung von Feindseligkeiten und den Schutz von Zivilpersonen und zivilen Objekten, den humanit\u00e4ren Zugang und den Schutz des humanit\u00e4ren Personals und dessen Bewegungsfreiheit sowie gegebenenfalls die Pflicht, die Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Nahrungsmitteln und medizinischen Hilfsg\u00fctern zu gew\u00e4hrleisten, weist unter anderem darauf hin, dass zivile und humanit\u00e4re Einrichtungen, einschlie\u00dflich Krankenh\u00e4usern, medizinischen Einrichtungen, Schulen, Gottesh\u00e4usern und Geb\u00e4uden der Vereinten Nationen, sowie humanit\u00e4res und medizinisches Personal und ihre Transportmittel im Einklang mit dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht geachtet und gesch\u00fctzt werden m\u00fcssen, und bekr\u00e4ftigt, dass nichts in dieser Resolution die Parteien von diesen Verpflichtungen entbindet;<\/li>\n<li>bekr\u00e4ftigt die Verpflichtungen der Konfliktparteien nach dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht in Bezug auf die Bereitstellung humanit\u00e4rer Hilfe, fordert, dass sie die sofortige, sichere und ungehinderte Lieferung umfangreicher humanit\u00e4rer Hilfe direkt an die pal\u00e4stinensische Zivilbev\u00f6lkerung im gesamten Gazastreifen zulassen, erleichtern und erm\u00f6glichen, und fordert in diesem Zusammenhang, dass dringend Schritte unternommen werden, um unverz\u00fcglich einen gr\u00f6\u00dferen, sicheren und ungehinderten Zugang f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe zu erm\u00f6glichen und Bedingungen zu schaffen, die eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten beg\u00fcnstigen;<\/li>\n<li>fordert, dass die Konfliktparteien die Nutzung aller verf\u00fcgbaren Routen in den Gazastreifen und innerhalb des Gazastreifens, einschlie\u00dflich der Grenz\u00fcberg\u00e4nge, einschlie\u00dflich der angek\u00fcndigten vollst\u00e4ndigen und raschen \u00d6ffnung des Grenz\u00fcbergangs Karam Abu Salim\/Kerem Shalom, f\u00fcr die Bereitstellung humanit\u00e4rer Hilfe zulassen und erleichtern, um sicherzustellen, dass humanit\u00e4res Personal und humanit\u00e4re Hilfe, einschlie\u00dflich Treibstoff, Nahrungsmitteln und medizinischen Hilfsg\u00fctern sowie Notunterk\u00fcnften, die bed\u00fcrftige Zivilbev\u00f6lkerung erreichen k\u00f6nnen, und um sicherzustellen, dass humanit\u00e4res Personal und humanit\u00e4re Hilfe, einschlie\u00dflich Treibstoff, Nahrungsmitteln und medizinischen Hilfsg\u00fctern sowie Notunterk\u00fcnften, die bed\u00fcrftige Zivilbev\u00f6lkerung erreichen k\u00f6nnen, die bed\u00fcrftige Zivilbev\u00f6lkerung im gesamten Gazastreifen ohne Umwege und auf dem direktesten Weg zu erreichen, zusammen mit Materialien und Ausr\u00fcstungen, um kritische Infrastrukturen zu reparieren und ihr Funktionieren zu gew\u00e4hrleisten und wesentliche Dienstleistungen bereitzustellen, unbeschadet der Verpflichtungen der Konfliktparteien nach dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht, und betont, wie wichtig es ist, die Grenz\u00fcberg\u00e4nge und die maritime Infrastruktur, die f\u00fcr die Bereitstellung umfangreicher humanit\u00e4rer Hilfe genutzt werden, zu respektieren und zu sch\u00fctzen;<\/li>\n<li>ersucht den Generalsekret\u00e4r, mit dem Ziel, die Bereitstellung humanit\u00e4rer Hilfe f\u00fcr die Zivilbev\u00f6lkerung im Gazastreifen zu beschleunigen, einen hochrangigen Koordinator f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe und Wiederaufbau zu ernennen, der f\u00fcr die Erleichterung, Koordinierung, \u00dcberwachung und gegebenenfalls \u00dcberpr\u00fcfung des humanit\u00e4ren Charakters aller Hilfslieferungen in den Gazastreifen durch Staaten, die keine Konfliktparteien sind, zust\u00e4ndig ist und fordert ferner, dass der Koordinator unverz\u00fcglich einen VN-Mechanismus einrichtet, um die Lieferung von humanit\u00e4ren Hilfsg\u00fctern in den Gaza-Streifen \u00fcber Nicht-Konfliktparteien zu beschleunigen, und zwar in Absprache mit allen relevanten Parteien, mit dem Ziel, den Prozess der Hilfslieferung zu straffen, zu vereinfachen und zu beschleunigen und gleichzeitig weiterhin dazu beizutragen, dass die Hilfe ihren zivilen Bestimmungsort erreicht, und fordert, dass die Konfliktparteien mit dem Koordinator zusammenarbeiten, um das Mandat ohne Verz\u00f6gerung oder Behinderung zu erf\u00fcllen;<\/li>\n<li>ersucht um die baldige Ernennung des Koordinators;<\/li>\n<li>legt fest, dass dem Koordinator im Gazastreifen unter der Aufsicht der Vereinten Nationen das notwendige Personal und die notwendige Ausr\u00fcstung zur Verf\u00fcgung gestellt werden, damit er diese und andere ihm \u00fcbertragene Aufgaben wahrnehmen kann, und fordert, dass der Koordinator ihm erstmals innerhalb von 20 Tagen und danach alle 90 Tage bis zum 30. September 2024 Bericht erstattet;<\/li>\n<li>fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln und die Gew\u00e4hrleistung des Zugangs f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe, um die medizinische Versorgung aller Geiseln zu gew\u00e4hrleisten;<\/li>\n<li>fordert die Versorgung des Gazastreifens mit Treibstoff in Mengen, die den humanit\u00e4ren Bed\u00fcrfnissen entsprechen;<\/li>\n<li>fordert, dass alle Parteien das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht einhalten, und bedauert in diesem Zusammenhang alle Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte sowie alle Gewaltakte und Feindseligkeiten gegen Zivilisten und alle terroristischen Handlungen;<\/li>\n<li>bekr\u00e4ftigt die Verpflichtungen aller Parteien nach dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht, einschlie\u00dflich der Verpflichtung, die Zivilbev\u00f6lkerung zu achten und zu sch\u00fctzen und st\u00e4ndig darauf zu achten, dass zivile Objekte nicht besch\u00e4digt werden, einschlie\u00dflich solcher, die f\u00fcr die Bereitstellung wesentlicher Dienste f\u00fcr die Zivilbev\u00f6lkerung unverzichtbar sind, und keine Objekte anzugreifen, zu zerst\u00f6ren, zu entfernen oder unbrauchbar zu machen, die f\u00fcr das \u00dcberleben der Zivilbev\u00f6lkerung unverzichtbar sind, sowie humanit\u00e4res Personal und Sendungen, die f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfsma\u00dfnahmen eingesetzt werden, zu achten und zu sch\u00fctzen;<\/li>\n<li>bekr\u00e4ftigt, dass zivile Objekte, einschlie\u00dflich Zufluchtsorte, wie die in und um die Geb\u00e4ude der Vereinten Nationen, durch das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht gesch\u00fctzt sind, und lehnt die Zwangsvertreibung von Zivilisten, einschlie\u00dflich Kindern, ab, die eine Verletzung des V\u00f6lkerrechts, einschlie\u00dflich des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, darstellt;<\/li>\n<li>bekr\u00e4ftigt sein unersch\u00fctterliches Engagement f\u00fcr das Streben nach einer <strong>Zwei-Staaten-L\u00f6sung<\/strong>, die es zwei demokratischen Staaten, Israel und Pal\u00e4stina, erm\u00f6glicht, im Einklang mit dem V\u00f6lkerrecht und den einschl\u00e4gigen UN-Resolutionen innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen Seite an Seite in Frieden zu leben, und betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, den Gaza-Streifen mit dem Westjordanland unter der Pal\u00e4stinensischen Beh\u00f6rde zu vereinen;<\/li>\n<li>fordert, dass alle Konfliktparteien alle geeigneten Ma\u00dfnahmen ergreifen, um die Sicherheit des Personals der Vereinten Nationen und der assoziierten Organisationen, des Personals ihrer Sonderorganisationen und des sonstigen Personals, das an humanit\u00e4ren Hilfsaktionen beteiligt ist, im Einklang mit dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht zu gew\u00e4hrleisten, ohne ihre Bewegungs- und Zugangsfreiheit einzuschr\u00e4nken; betont, dass diese Aktivit\u00e4ten ungehindert fortgesetzt werden m\u00fcssen, und erinnert daran, dass das humanit\u00e4re Hilfspersonal respektiert und gesch\u00fctzt werden muss;<\/li>\n<li>fordert, dass die Resolution 2712 (2023) vollst\u00e4ndig umgesetzt wird, und ersucht den Generalsekret\u00e4r, innerhalb von f\u00fcnf Arbeitstagen nach Verabschiedung dieser Resolution schriftlich \u00fcber die Umsetzung der Resolution 2712 (2023) und danach erforderlichenfalls Bericht zu erstatten, und alle betroffenen Parteien aufzufordern, die bestehenden humanit\u00e4ren Notifizierungs- und Konfliktvermeidungsmechanismen in vollem Umfang zu nutzen, um alle humanit\u00e4ren Einrichtungen, einschlie\u00dflich der Einrichtungen der Vereinten Nationen, zu sch\u00fctzen und dazu beizutragen, die Bewegung von Hilfskonvois zu erleichtern, unbeschadet der Verpflichtungen der Parteien, das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht zu achten;<\/li>\n<li>bittet den Generalsekret\u00e4r, dem Rat in seinen regelm\u00e4\u00dfigen Berichten an den Rat \u00fcber die Umsetzung dieser Resolution zu berichten;<\/li>\n<li>beschlie\u00dft, sich weiterhin aktiv mit dieser Frage zu befassen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die USA und Russland enthielten sich der Stimme.<\/p>\n<p>Am 26. Dezember 2023 ernannte der Generalsekret\u00e4r gem\u00e4\u00df Punkt 4 dieser Resolution die niederl\u00e4ndische Politikerin und Diplomatin Sigrid Kaag zur leitenden Koordinatorin f\u00fcr humanit\u00e4re Angelegenheiten und Wiederaufbau. Am 12. April 2024 ernannte der Generalsekret\u00e4r den jordanischen Diplomaten Muhannad Hadi zum stellvertretenden Koordinator.<\/p>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"233_unsc-resolution_2728_2024\"><\/span><strong>2.3.3. UNSC-Resolution 2728 (2024)<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Nach erneutem starkem internationalen Druck auf die USA wurde am 25. M\u00e4rz 2024 die <strong>Resolution 2728 (2024) des UN-Sicherheitsrats<\/strong> verabschiedet, die:<\/p>\n<ol>\n<li>Sie fordert einen sofortigen Waffenstillstand f\u00fcr den Monat Ramadan, der von allen Parteien eingehalten wird und zu einem dauerhaften und nachhaltigen Waffenstillstand f\u00fchrt; sie fordert ferner die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln und die Gew\u00e4hrleistung des Zugangs f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe, um deren medizinische und andere humanit\u00e4re Bed\u00fcrfnisse zu befriedigen; sie fordert ferner, dass die Parteien ihren v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen gegen\u00fcber allen von ihnen festgehaltenen Personen nachkommen;<\/li>\n<li>betont die dringende Notwendigkeit, die humanit\u00e4re Hilfe f\u00fcr die Zivilbev\u00f6lkerung im gesamten Gazastreifen auszuweiten und ihren Schutz zu verst\u00e4rken, und wiederholt seine Forderung, dass alle Hindernisse f\u00fcr die umfassende Bereitstellung humanit\u00e4rer Hilfe im Einklang mit dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht und den Resolutionen 2712 (2023) und 2720 (2023) beseitigt werden m\u00fcssen;<\/li>\n<li>beschlie\u00dft, sich weiterhin aktiv mit dieser Frage zu befassen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die USA enthielten sich der Stimme.<\/p>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"234_unsc-resolution_2735_2024\"><\/span><strong>2.3.4. UNSC-Resolution 2735 (2024)<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Nach erneutem internationalem Druck auf die USA wurde am 10. Juni 2024 die <strong>Resolution 2735 (2024) des UN-Sicherheitsrats<\/strong> mit 14 Stimmen bei Stimmenthaltung Russlands angenommen, die:<\/p>\n<ol>\n<li>begr\u00fc\u00dft den am 31. Mai angek\u00fcndigten neuen Waffenstillstandsvorschlag, der von Israel akzeptiert wurde, fordert die Hamas auf, ihn ebenfalls zu akzeptieren, und fordert beide Seiten nachdr\u00fccklich auf, seine Bedingungen vollst\u00e4ndig und ohne Verz\u00f6gerung oder Bedingungen umzusetzen;<\/li>\n<li>stellt fest, dass die Umsetzung dieses Vorschlags in <strong>drei Phasen<\/strong> zu folgenden Ergebnissen f\u00fchren w\u00fcrde: (a) <strong style=\"font-size: 16px;\">Phase 1:<\/strong> <strong style=\"font-size: 16px;\">ein sofortiger, vollst\u00e4ndiger und uneingeschr\u00e4nkter Waffenstillstand<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\">, der mit der Freilassung der Geiseln, einschlie\u00dflich Frauen, \u00e4lterer und verwundeter Personen, der R\u00fcckgabe der sterblichen \u00dcberreste einiger get\u00f6teter Geiseln und dem Austausch pal\u00e4stinensischer Gefangener einhergeht, den R\u00fcckzug der israelischen Streitkr\u00e4fte aus den bewohnten Gebieten des Gazastreifens und die R\u00fcckkehr der pal\u00e4stinensischen Zivilbev\u00f6lkerung in ihre H\u00e4user und Wohnviertel in allen Gebieten des Gazastreifens, einschlie\u00dflich des Nordens, sowie die sichere und wirksame Verteilung umfangreicher humanit\u00e4rer Hilfe im gesamten Gazastreifen an alle bed\u00fcrftigen pal\u00e4stinensischen Zivilisten, auch in von der internationalen Gemeinschaft bereitgestellten Unterk\u00fcnften; <\/span>(b) <strong style=\"font-size: 16px;\">Phase 2:<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\"> nach Einigung der Parteien eine <\/span><strong style=\"font-size: 16px;\">dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\"> im Gegenzug f\u00fcr die Freilassung aller noch im Gazastreifen befindlichen Geiseln und den vollst\u00e4ndigen R\u00fcckzug der israelischen Streitkr\u00e4fte aus dem Gazastreifen; und <\/span>(c) <strong style=\"font-size: 16px;\">Phase 3<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\">: Einleitung eines umfassenden mehrj\u00e4hrigen <\/span><strong style=\"font-size: 16px;\">Wiederaufbauplans f\u00fcr den Gazastreifen<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\"> und R\u00fcckgabe der sterblichen \u00dcberreste der verstorbenen Geiseln, die sich noch im Gazastreifen befinden, an ihre Familien;<\/span><\/li>\n<li>unterstreicht, dass der Vorschlag vorsieht, dass der Waffenstillstand solange aufrechterhalten wird, wie die Verhandlungen \u00fcber Phase 1 l\u00e4nger als sechs Wochen andauern, und begr\u00fc\u00dft die Bereitschaft \u00c4gyptens, der Vereinigten Staaten und Katars, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Verhandlungen fortgesetzt werden, bis alle Vereinbarungen getroffen sind und Phase 2 beginnen kann;<\/li>\n<li>betont, wie wichtig es ist, dass sich die Parteien an die Bedingungen dieses Vorschlags halten, sobald sie sich darauf geeinigt haben, und fordert alle Mitgliedstaaten und die Vereinten Nationen auf, seine Umsetzung zu unterst\u00fctzen;<\/li>\n<li>lehnt jeden Versuch ab, demografische oder territoriale Ver\u00e4nderungen im Gazastreifen herbeizuf\u00fchren, einschlie\u00dflich aller Ma\u00dfnahmen, die zu einer Verkleinerung des Gebiets des Gazastreifens f\u00fchren w\u00fcrden;<\/li>\n<li>bekr\u00e4ftigt sein unersch\u00fctterliches Engagement f\u00fcr die angestrebte Zweistaatenl\u00f6sung, die es zwei demokratischen Staaten, Israel und Pal\u00e4stina, erm\u00f6glicht, Seite an Seite in Frieden innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen im Einklang mit dem V\u00f6lkerrecht und den einschl\u00e4gigen UN-Resolutionen zu leben, und unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Vereinigung des Gazastreifens mit dem Westjordanland unter der Pal\u00e4stinensischen Beh\u00f6rde<\/li>\n<li>beschlie\u00dft, die Angelegenheit weiterhin zu verfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Russland enthielt sich der Stimme, da seiner Ansicht nach der Verhandlungsprozess f\u00fcr diese Resolution nicht transparent war und nicht klar war, ob Israel sie unterst\u00fctzen w\u00fcrde; es erkl\u00e4rte jedoch, dass es kein Veto einlegen w\u00fcrde, da die arabische Welt sie unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>Am 3. Juli 2024 hatte Israel den von US-Pr\u00e4sident Biden am 31. Mai angek\u00fcndigten (und in Tenor 1 dieser Resolution erw\u00e4hnten) Waffenstillstandsvorschlag immer noch nicht angenommen.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"24_resolutionen_des_menschenrechtsrates\"><\/span><strong>2.4. Resolutionen des Menschenrechtsrates<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Am 5. April 2024 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat (HRC) die Resolution <strong>55\/28 <\/strong>zur Menschenrechtslage in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, mit 47 wesentlichen Punkten:<\/p>\n<ol>\n<li>fordert die Besatzungsmacht Israel auf, die Besetzung der seit 1967 besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiete, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, zu beenden, und betont, dass alle Bem\u00fchungen um eine Beendigung des israelisch-pal\u00e4stinensischen Konflikts auf der Achtung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und der Menschenrechte sowie der einschl\u00e4gigen UN-Resolutionen beruhen m\u00fcssen;<\/li>\n<li>Sie fordert ferner, dass Israel seine Blockade des Gazastreifens und alle anderen Formen der kollektiven Bestrafung unverz\u00fcglich aufhebt;<\/li>\n<li>fordert einen sofortigen Waffenstillstand im Gazastreifen, den sofortigen Zugang f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe und Unterst\u00fctzung, auch \u00fcber die Grenz\u00fcberg\u00e4nge und Landwege, sowie die dringende Wiederherstellung der Grundversorgung der pal\u00e4stinensischen Bev\u00f6lkerung im Gazastreifen;<\/li>\n<li>fordert alle Staaten auf, im Einklang mit ihren v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen unverz\u00fcglich Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die Fortsetzung der erzwungenen Transfers von Pal\u00e4stinensern in den und aus dem Gazastreifen zu verhindern;<\/li>\n<li>warnt vor jeder gro\u00df angelegten Milit\u00e4roperation in der Stadt Rafah und deren verheerenden humanit\u00e4ren Folgen;<\/li>\n<li>verurteilt die Praxis des Aushungerns der Zivilbev\u00f6lkerung als Methode der Kriegsf\u00fchrung in Gaza, die rechtswidrige Verweigerung des Zugangs f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe, die vors\u00e4tzliche Behinderung von Hilfslieferungen und den Entzug von f\u00fcr die Zivilbev\u00f6lkerung \u00fcberlebenswichtigen G\u00fctern wie Lebensmitteln, Wasser, Strom, Treibstoff und Telekommunikation durch die Besatzungsmacht Israel;<\/li>\n<li>\u00e4u\u00dfert seine tiefe Besorgnis \u00fcber \u00c4u\u00dferungen israelischer Beamter, die einer Aufstachelung zum V\u00f6lkermord gleichkommen, und fordert, dass Israel seine rechtliche Verantwortung zur Verhinderung von V\u00f6lkermord wahrnimmt und die vom Internationalen Gerichtshof am 26. Januar 2024 angeordneten vorl\u00e4ufigen Ma\u00dfnahmen in vollem Umfang einh\u00e4lt;<\/li>\n<li>bedauert die derzeitige Politik Israels, Strafma\u00dfnahmen gegen das pal\u00e4stinensische Volk, die pal\u00e4stinensische F\u00fchrung und die Zivilgesellschaft zu verh\u00e4ngen, und fordert Israel auf, die Praxis der &#8222;Einbehaltung&#8220; pal\u00e4stinensischer Steuereinnahmen zu beenden;<\/li>\n<li>betont die Notwendigkeit einer glaubw\u00fcrdigen, rechtzeitigen und umfassenden Rechenschaftspflicht f\u00fcr alle Verst\u00f6\u00dfe gegen das V\u00f6lkerrecht, um den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und einen gerechten und nachhaltigen Frieden zu schaffen;<\/li>\n<li>begr\u00fc\u00dft die laufende Untersuchung der Lage in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten durch die Anklagebeh\u00f6rde des Internationalen Strafgerichtshofs und hofft, dass sie fortgesetzt wird, um die Rechenschaftspflicht f\u00fcr Verbrechen, die in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Gerichtshofs fallen, sicherzustellen<\/li>\n<li>bekr\u00e4ftigt, dass alle Ma\u00dfnahmen und Aktionen, die von der Besatzungsmacht Israel in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, unter Verletzung der einschl\u00e4gigen Bestimmungen der Genfer Konvention vom 12. August 1949 \u00fcber den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten und im Widerspruch zu den einschl\u00e4gigen Resolutionen des Sicherheitsrates ergriffen wurden, illegal und ung\u00fcltig sind;<\/li>\n<li>bekr\u00e4ftigt, dass kein Staat eine Situation, die durch eine schwerwiegende Verletzung einer Verpflichtung aus einer zwingenden Norm des allgemeinen V\u00f6lkerrechts durch einen Staat entstanden ist, als rechtm\u00e4\u00dfig anerkennen darf, noch Hilfe oder Beistand bei der Aufrechterhaltung einer solchen Situation leisten darf, und dass alle Staaten zusammenarbeiten m\u00fcssen, um jede schwerwiegende Verletzung mit rechtm\u00e4\u00dfigen Mitteln zu beenden;<\/li>\n<li>erkennt die schwerwiegenden Verst\u00f6\u00dfe Israels gegen mehrere zwingende Normen an und fordert alle Staaten auf, daf\u00fcr zu sorgen, dass ihre Waffenexporte nicht zu dieser rechtswidrigen Situation beitragen oder daraus Nutzen ziehen;<\/li>\n<li>fordert alle Staaten auf, den Verkauf, die Weitergabe und die Umleitung von Waffen, Munition und sonstiger milit\u00e4rischer Ausr\u00fcstung an die Besatzungsmacht Israel einzustellen, um weitere Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und Menschenrechtsverletzungen und -missbr\u00e4uche zu verhindern, und im Einklang mit internationalen Normen und Standards auf die Ausfuhr, Weitergabe und Umleitung von Waffen, Munition und sonstiger milit\u00e4rischer Ausr\u00fcstung an die Besatzungsmacht Israel zu verzichten, um weitere Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und Menschenrechtsverletzungen und -missbr\u00e4uche zu verhindern, und im Einklang mit internationalen Normen und Standards, von der Ausfuhr, dem Verkauf oder der Weitergabe von \u00dcberwachungsg\u00fctern und -technologien und weniger t\u00f6dlichen Waffen, einschlie\u00dflich G\u00fctern mit doppeltem Verwendungszweck, abzusehen, wenn sie feststellen, dass der begr\u00fcndete Verdacht besteht, dass diese G\u00fcter, Technologien oder Waffen zur Verletzung oder zum Missbrauch der Menschenrechte verwendet werden k\u00f6nnten;<\/li>\n<li>bedauert die anhaltende Weigerung Israels, mit den Sonderverfahren des Menschenrechtsrates und anderen UN-Mechanismen zusammenzuarbeiten, die versuchen, angebliche Verletzungen des V\u00f6lkerrechts in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, zu untersuchen, und fordert das Land auf, uneingeschr\u00e4nkt mit dem Menschenrechtsrat und allen seinen Sonderverfahren, einschl\u00e4gigen Mechanismen und Untersuchungen sowie mit dem B\u00fcro des UN-Hochkommissars f\u00fcr Menschenrechte zusammenzuarbeiten;<\/li>\n<li>fordert, dass Israel der Internationalen Unabh\u00e4ngigen Untersuchungskommission f\u00fcr die besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiete, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, und Israel, den Sonderverfahren des Menschenrechtsrates und dem Amt des Hohen Kommissars unverz\u00fcglich Zugang gew\u00e4hrt;<\/li>\n<li>fordert ferner, dass die Besatzungsmacht Israel alle illegalen Handlungen in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, einstellt, einschlie\u00dflich der Errichtung und des Ausbaus von Siedlungen, der Zerst\u00f6rung von Privat- und Wohngeb\u00e4uden von Pal\u00e4stinensern, einschlie\u00dflich der Zerst\u00f6rung von H\u00e4usern zu Strafzwecken, der Zwangsumsiedlung von pal\u00e4stinensischen Einwohnern und des Entzugs von Aufenthaltsgenehmigungen f\u00fcr in Ost-Jerusalem lebende Pal\u00e4stinenser durch eine Reihe diskriminierender Gesetze; Ausgrabungen in und um religi\u00f6se und historische St\u00e4tten sowie alle anderen einseitigen Ma\u00dfnahmen, die darauf abzielen, den Charakter, den Status und die demografische Zusammensetzung des gesamten Gebietes zu ver\u00e4ndern, die alle unter anderem schwerwiegende und nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte des pal\u00e4stinensischen Volkes und die Aussichten auf eine gerechte und friedliche L\u00f6sung haben;<\/li>\n<li>fordert ferner, dass die Besatzungsmacht Israel ihren v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt, wie sie im Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 9. Juli 2004 festgestellt und von der Generalversammlung in ihren Resolutionen ES-10\/13 vom 21. Oktober 2003 und ES-10\/15 vom 20. Juli 2004 gefordert wurden, und dass sie den Bau der Mauer in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten unverz\u00fcglich einstellt, einschlie\u00dflich in und um Ost-Jerusalem, unverz\u00fcglich einzustellen, das Bauwerk abzubauen, alle damit zusammenh\u00e4ngenden Gesetze und Verordnungen aufzuheben oder unwirksam zu machen und f\u00fcr alle durch den Bau der Mauer verursachten Sch\u00e4den, die die Menschenrechte und die sozio\u00f6konomischen Lebensbedingungen des pal\u00e4stinensischen Volkes schwer beeintr\u00e4chtigt haben, Wiedergutmachung zu leisten;<\/li>\n<li>fordert Israel auf, Abrisse oder Abrisspl\u00e4ne, die zu einer fortgesetzten Zwangsumsiedlung oder Vertreibung von Pal\u00e4stinensern f\u00fchren k\u00f6nnten, unverz\u00fcglich einzustellen, die R\u00fcckkehr pal\u00e4stinensischer Familien und Gemeinschaften, die von Zwangsumsiedlung oder Vertreibung betroffen waren, in ihre Herkunftsorte zu erleichtern und f\u00fcr angemessenen Wohnraum und rechtliche Sicherheit des Eigentums zu sorgen<\/li>\n<li>ist zutiefst besorgt \u00fcber die von Israel verh\u00e4ngten Beschr\u00e4nkungen, die christlichen und muslimischen Gl\u00e4ubigen den Zugang zu heiligen St\u00e4tten in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, verwehren, und fordert Israel auf, die Nichtdiskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung sowie die Erhaltung aller religi\u00f6sen St\u00e4tten und den friedlichen Zugang zu ihnen zu gew\u00e4hrleisten;<\/li>\n<li>bekr\u00e4ftigt die Verantwortung Israels als Besatzungsmacht, das Recht auf Gesundheit aller Menschen in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten, einschlie\u00dflich Ostjerusalems, zu respektieren und den sofortigen, kontinuierlichen und ungehinderten Durchgang von humanit\u00e4rer Hilfe zu erleichtern, einschlie\u00dflich des Zugangs f\u00fcr medizinisches Personal und der Einfuhr von humanit\u00e4rer Ausr\u00fcstung, Transport und Lieferungen in alle besetzten Gebiete sowie die Erteilung von Ausreisegenehmigungen f\u00fcr Patienten, die au\u00dferhalb des Gazastreifens medizinisch behandelt werden m\u00fcssen, und betont die Notwendigkeit einer ungehinderten Durchfahrt von Krankenwagen durch die Kontrollpunkte, insbesondere in Konfliktzeiten;<\/li>\n<li><span style=\"font-size: 16px;\">fordert Israel nachdr\u00fccklich auf, die diskriminierende Verteilung der Wasserressourcen in den OPT zu beenden, auch im Gebiet des Jordantals, das seit 1967 durch die Zerst\u00f6rung lokaler ziviler Brunnen, Dachwassertanks und anderer Wasserversorgungs- und Bew\u00e4sserungseinrichtungen im Rahmen von Milit\u00e4r- und Siedleroperationen beeintr\u00e4chtigt wurde;<\/span><\/li>\n<li>fordert, dass Israel, die Besatzungsmacht, das V\u00f6lkerrecht, einschlie\u00dflich des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, vollst\u00e4ndig einh\u00e4lt und alle Ma\u00dfnahmen und Aktionen einstellt, die gegen diese Rechtszweige und diskriminierenden Gesetze, Politiken und Aktionen in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten versto\u00dfen, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, die die Menschenrechte des pal\u00e4stinensischen Volkes verletzen, einschlie\u00dflich der Ma\u00dfnahmen, die als Kollektivstrafen unter Versto\u00df gegen das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht durchgef\u00fchrt werden, sowie der Behinderung humanit\u00e4rer Hilfe und unabh\u00e4ngiger und unparteiischer Ma\u00dfnahmen der Zivilgesellschaft;<\/li>\n<li>fordert ferner, dass Israel unverz\u00fcglich Ma\u00dfnahmen ergreift, um alle seine diskriminierenden Politiken und Praktiken zu verbieten und zu beseitigen, die die pal\u00e4stinensische Bev\u00f6lkerung in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, schwerwiegend und unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigen, indem es das ausschlie\u00dflich von Israel betriebene getrennte Stra\u00dfensystem, die Siedlungsaktivit\u00e4ten und die Einschr\u00e4nkungen der pal\u00e4stinensischen Bewegungsfreiheit beendet und die illegale Mauer abbaut;<\/li>\n<li>bekr\u00e4ftigt, dass Kritik an Israels Verst\u00f6\u00dfen gegen das V\u00f6lkerrecht nicht mit Antisemitismus verwechselt werden darf;<\/li>\n<li>bekr\u00e4ftigt die Notwendigkeit, die territoriale Einheit, Kontiguit\u00e4t und Integrit\u00e4t des gesamten besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiets, einschlie\u00dflich Ostjerusalems, zu respektieren und die Bewegungsfreiheit von Personen und G\u00fctern innerhalb des pal\u00e4stinensischen Gebiets zu gew\u00e4hrleisten, einschlie\u00dflich des Verkehrs in und aus Ostjerusalem und dem Gazastreifen, zwischen dem Westjordanland und dem Gazastreifen sowie zwischen dem pal\u00e4stinensischen Gebiet und der Au\u00dfenwelt;<\/li>\n<li>verurteilt alle Gewaltakte, einschlie\u00dflich aller Akte des Terrors, der Provokation, der Aufwiegelung und der Zerst\u00f6rung, insbesondere die Anwendung t\u00f6dlicher rechtswidriger Gewalt und anderer exzessiver Gewaltanwendung durch die israelischen Besatzungstruppen gegen pal\u00e4stinensische Zivilisten, einschlie\u00dflich Zivilisten, die nach dem V\u00f6lkerrecht besonderen Schutz genie\u00dfen und keine unmittelbare Bedrohung f\u00fcr das Leben darstellen;<\/li>\n<li>verurteilt auch den Einsatz von Sprengwaffen mit gro\u00dfer Reichweite in bewohnten Gebieten des Gazastreifens und den Einsatz von k\u00fcnstlicher Intelligenz zur Unterst\u00fctzung milit\u00e4rischer Entscheidungen, die zur Begehung internationaler Verbrechen beitragen k\u00f6nnen;<\/li>\n<li>\u00e4u\u00dfert seine tiefe Besorgnis \u00fcber die Auswirkungen des Einsatzes von Sprengwaffen auf Krankenh\u00e4user, Schulen, Wasser- und Stromversorgung und Unterk\u00fcnfte, von denen Millionen Pal\u00e4stinenser betroffen sind;<\/li>\n<li>verurteilt den Abschuss von Raketen auf israelische Zivilgebiete, der Menschenleben und Verletzungen verursacht, und fordert ein Ende aller v\u00f6lkerrechtswidrigen Aktionen militanter und bewaffneter Gruppen;<\/li>\n<li>verurteilt auch die Angriffe auf die Zivilbev\u00f6lkerung, einschlie\u00dflich der Angriffe vom 7. Oktober 2023, und fordert die unverz\u00fcgliche Freilassung aller verbleibenden Geiseln, der willk\u00fcrlich entzogenen Personen und der Opfer des Verschwindenlassens sowie die Gew\u00e4hrleistung des sofortigen humanit\u00e4ren Zugangs zu den Geiseln und Gefangenen im Einklang mit dem V\u00f6lkerrecht;<\/li>\n<li>fordert alle Staaten auf, sich an das V\u00f6lkerrecht zu halten, und appelliert an alle Hohen Vertragsparteien der Vierten Genfer Konvention, das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, im Einklang mit dem gemeinsamen Artikel 1 der Genfer Konventionen zu achten und zu gew\u00e4hrleisten und ihren Verpflichtungen nach den Artikeln 146, 147 und 148 der Vierten Genfer Konvention in Bezug auf strafrechtliche Sanktionen, schwere Verst\u00f6\u00dfe und Verantwortlichkeiten der Hohen Vertragsparteien nachzukommen;<\/li>\n<li>fordert alle Staaten nachdr\u00fccklich auf, dem pal\u00e4stinensischen Volk weiterhin Nothilfe, einschlie\u00dflich humanit\u00e4rer Hilfe und Entwicklungshilfe, zu leisten, um die Finanzkrise und die katastrophale sozio\u00f6konomische und humanit\u00e4re Lage, insbesondere im Gazastreifen, zu lindern unterstreicht die entscheidende Rolle des Hilfswerks der Vereinten Nationen f\u00fcr Pal\u00e4stinafl\u00fcchtlinge im Nahen Osten bei der Bereitstellung grundlegender und notwendiger Dienstleistungen f\u00fcr Millionen von Pal\u00e4stinensern in der Region und fordert alle Staaten auf, daf\u00fcr zu sorgen, dass das Hilfswerk eine vorhersehbare, dauerhafte und angemessene Finanzierung erh\u00e4lt, um sein Mandat zu erf\u00fcllen;<\/li>\n<li>fordert ein Ende aller derzeitigen Ma\u00dfnahmen der Schikanierung, Bedrohung, Einsch\u00fcchterung und Repressalien, des Freiheitsentzugs und der Ausweisung von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten, Medienschaffenden und Akteuren der Zivilgesellschaft, die sich friedlich f\u00fcr die Rechte des pal\u00e4stinensischen Volkes einsetzen, auch durch ihre Zusammenarbeit mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, fordert ihren Schutz und betont die Notwendigkeit, alle derartigen Handlungen zu untersuchen und f\u00fcr Rechenschaftspflicht und wirksame Rechtsmittel zu sorgen;<\/li>\n<li>\u00e4u\u00dfert seine Besorgnis \u00fcber die Verbreitung von Desinformation und Propaganda, auch im Internet, die darauf abzielen und umgesetzt werden k\u00f6nnen, in die Irre zu f\u00fchren, eine Verletzung der Menschenrechte, einschlie\u00dflich des Rechts auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung, darzustellen, Hass, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, negative Stereotypisierung oder Stigmatisierung zu verbreiten und zu Gewalt, Diskriminierung und Feindseligkeit anzustiften, und betont den wichtigen Beitrag von Journalisten, um diesem Trend entgegenzuwirken;<\/li>\n<li>fordert Israel auf, jede unbegr\u00fcndete Einstufung pal\u00e4stinensischer Menschenrechts- und humanit\u00e4rer Organisationen als terroristische oder illegale Organisationen zu widerrufen und von der Anwendung von Antiterrorgesetzen zur Untergrabung der Zivilgesellschaft und ihrer wertvollen Arbeit und ihres Beitrags zur Erreichung von Verantwortlichkeit abzusehen;<\/li>\n<li>\u00a0bekr\u00e4ftigt, dass die unangemessenen Beschr\u00e4nkungen, die Staaten friedlichen Protesten und der Zivilgesellschaft, die sich f\u00fcr den Schutz der Menschenrechte und die Achtung des V\u00f6lkerrechts einsetzen, im Zusammenhang mit dem milit\u00e4rischen Angriff auf Gaza auferlegen, gegen die v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten versto\u00dfen;<\/li>\n<li>\u00e4u\u00dfert tiefe Besorgnis \u00fcber die Lebensbedingungen pal\u00e4stinensischer Gefangener und H\u00e4ftlinge, einschlie\u00dflich Minderj\u00e4hriger, in israelischen Gef\u00e4ngnissen und Haftanstalten sowie \u00fcber die fortgesetzte Anwendung von Verwaltungshaft und fordert Israel auf, Folter ausdr\u00fccklich zu verbieten, einschlie\u00dflich psychologischer Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung, zu verbieten und seine v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen gegen\u00fcber allen pal\u00e4stinensischen Gefangenen und H\u00e4ftlingen in seinem Gewahrsam zu respektieren und vollst\u00e4ndig zu erf\u00fcllen, indem es unter anderem deren Zugang zu medizinischer Versorgung gew\u00e4hrleistet; die im Mai 2012 getroffene Vereinbarung \u00fcber die unverz\u00fcgliche Durchf\u00fchrung einer unabh\u00e4ngigen Untersuchung aller F\u00e4lle von Tod in Haft vollst\u00e4ndig umzusetzen und alle unter Verletzung des V\u00f6lkerrechts inhaftierten pal\u00e4stinensischen Gefangenen, einschlie\u00dflich pal\u00e4stinensischer Abgeordneter, unverz\u00fcglich freizulassen;<\/li>\n<li>fordert, dass Israel seine Politik der Verlegung von Gefangenen aus den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten in das israelische Hoheitsgebiet einstellt und seinen Verpflichtungen gem\u00e4\u00df Artikel 76 der Vierten Genfer Konvention uneingeschr\u00e4nkt nachkommt;<\/li>\n<li>bekr\u00e4ftigt, dass Kindern besondere Achtung zu gew\u00e4hren ist und sie vor jeder Form von unanst\u00e4ndigen \u00dcbergriffen zu sch\u00fctzen sind, betont, dass jede Festnahme, Inhaftierung oder strafrechtliche Verfolgung pal\u00e4stinensischer Kinder durch Israel eine Verletzung des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Rechte des Kindes darstellt, und stellt fest, dass die israelische Politik der Einleitung von Strafverfahren gegen Kinder vor Milit\u00e4rgerichten rechtswidrig ist und bei weitem nicht die notwendigen Garantien f\u00fcr die Achtung ihrer Rechte bietet und ihr Recht auf Nichtdiskriminierung verletzt;<\/li>\n<li>betont, dass alle f\u00fcr Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und der Menschenrechte Verantwortlichen durch geeignete, unparteiische und unabh\u00e4ngige nationale oder internationale Strafrechtsmechanismen f\u00fcr ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden m\u00fcssen und dass allen Opfern ein wirksamer Rechtsbehelf, einschlie\u00dflich einer vollst\u00e4ndigen Wiedergutmachung, gew\u00e4hrt werden muss, und betont, dass praktische Ma\u00dfnahmen ergriffen werden m\u00fcssen, um diese Ziele zu erreichen, damit allen Opfern Gerechtigkeit widerf\u00e4hrt und ein Beitrag zur Verhinderung k\u00fcnftiger Verletzungen und internationaler Verbrechen geleistet wird;<\/li>\n<li>ersucht die Generalversammlung, der Regierung der Schweiz als Depositarstaat der Vierten Genfer Konvention zu empfehlen, unverz\u00fcglich die Konferenz der Hohen Vertragsparteien der Vierten Genfer Konvention \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Durchf\u00fchrung der Konvention in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, einzuberufen einzuberufen und daf\u00fcr zu sorgen, dass sie gem\u00e4\u00df dem den vier Genfer Konventionen gemeinsamen Artikel 1 unter Ber\u00fccksichtigung der von der Konferenz der Hohen Vertragsparteien am 15. Juli 1999 angenommenen Erkl\u00e4rung und der von der Konferenz am 5. Dezember 2001 und am 17. Dezember 2014 angenommenen Erkl\u00e4rungen eingehalten wird;<\/li>\n<li>ersucht die Internationale Unabh\u00e4ngige Untersuchungskommission f\u00fcr die besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiete, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, und Israel, \u00fcber die direkte und indirekte Weitergabe oder den Verkauf von Waffen, Munition, Teilen, Komponenten und G\u00fctern mit doppeltem Verwendungszweck an die Besatzungsmacht Israel Bericht zu erstatten, insbesondere \u00fcber diejenigen, die w\u00e4hrend der israelischen Milit\u00e4roperation in Gaza seit dem 7. Oktober 2023 verwendet wurden, die rechtlichen Folgen solcher Transfers unter Anwendung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts, des V\u00f6lkergewohnheitsrechts in Bezug auf die Verantwortlichkeit der Staaten und des Waffenhandelsvertrags, soweit anwendbar, zu analysieren und dem Menschenrechtsrat auf seiner neunundf\u00fcnfzigsten Tagung seinen Bericht vorzulegen;<\/li>\n<li>ersucht den Generalsekret\u00e4r, in Anbetracht des beispiellosen Ausma\u00dfes der Verbrechen und Verst\u00f6\u00dfe daf\u00fcr zu sorgen, dass alle zus\u00e4tzlichen Ressourcen, auch durch freiwillige Mittel, zur Verf\u00fcgung gestellt werden, damit die Untersuchungskommission ihr Mandat erf\u00fcllen kann, insbesondere Fachwissen in den Bereichen Forschung und \u00d6ffentlichkeitsarbeit sowie rechtliche Analyse und Beweiserhebung;<\/li>\n<li><strong style=\"font-size: 16px;\">ersucht <\/strong><span style=\"font-size: 16px;\">das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen f\u00fcr Menschenrechte, das erforderliche zus\u00e4tzliche Personal, Fachwissen und die erforderliche Logistik f\u00fcr sein B\u00fcro in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten bereitzustellen, um die in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, begangenen Verletzungen der internationalen Menschenrechte und des humanit\u00e4ren Rechts zu dokumentieren und Rechenschaft zu fordern;<\/span><\/li>\n<li>ersucht den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen f\u00fcr Menschenrechte, dem Rat auf seiner achtundf\u00fcnfzigsten Tagung einen Bericht \u00fcber die Umsetzung der vorliegenden Resolution vorzulegen, an den sich ein interaktiver Dialog anschlie\u00dfen soll;<\/li>\n<li>beschlie\u00dft, die Angelegenheit weiterhin zu behandeln.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Resolution wurde mit 28 Stimmen bei 13 Enthaltungen und 6 Gegenstimmen (Argentinien, Bulgarien, Deutschland, Malawi, Paraguay, USA) angenommen.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"25_istgh-fall_suedafrika_gegen_die_israelische_fuehrung\"><\/span><strong>2.5. IStGH-Fall S\u00fcdafrika gegen die israelische F\u00fchrung<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Im Jahr 2018 hat Pal\u00e4stina das B\u00fcro des Ankl\u00e4gers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Verbrechen befasst, die seit dem 13. Juni 2014 in den besetzten Gebieten begangen wurden. Das OTP leitete eine Untersuchung ein, in deren Rahmen es die Vorverfahrenskammer I um eine Stellungnahme zur &#8222;territorialen Zust\u00e4ndigkeit&#8220; des IStGH ersuchte. Diese Kammer kam in ihrer Entscheidung vom Februar 2021 mehrheitlich zu dem Schluss, dass sich die &#8222;territoriale Zust\u00e4ndigkeit&#8220; des IStGH auf das Westjordanland, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, und den Gazastreifen erstreckt. Im M\u00e4rz 2021 k\u00fcndigte die Anklagebeh\u00f6rde die Einleitung von Ermittlungen an.<\/p>\n<p>Am 17. November 2023 beantragten f\u00fcnf L\u00e4nder unter F\u00fchrung S\u00fcdafrikas beim OTP die Ausweitung der Ermittlungen auf den Gazastreifen ab dem 7.10.2023, \u00e4hnlich dem Antrag Chiles und Mexikos vom 18.01.2024.<\/p>\n<p>Am 20. Mai 2024 <strong>beantragte<\/strong> IStGH-Chefankl\u00e4ger Karim Khan <strong>den Erlass von Haftbefehlen gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Yoav Gallant<\/strong> sowie gegen drei Hamas-F\u00fchrer: Yahya Sinwar, Mohamed Diab Ibrahim Al-Masri und Ismail Haniyah.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"26_suedafrika_vs_israel_igh-fall_voelkermordkonvention\"><\/span><strong>2.6. S\u00fcdafrika vs. Israel IGH-Fall: V\u00f6lkermordkonvention<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"261_suedafrika_beantragte_neun_einstweilige_massnahmen\"><\/span><strong>2.6.1. S\u00fcdafrika beantragte neun einstweilige Ma\u00dfnahmen<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Vor dem Hintergrund der v\u00f6lligen Verzweiflung \u00fcber die Hindernisse, die die USA einem dauerhaften Waffenstillstand in den Weg legen, reichte S\u00fcdafrika, ein Land, das wie die Pal\u00e4stinenser die Apartheid am eigenen Leib erfahren hat, am 29. Dezember 2023 beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eine Klage gegen Israel im Zusammenhang mit der V\u00f6lkermordkonvention ein, der beide L\u00e4nder beigetreten sind. Die Klage tr\u00e4gt den offiziellen Titel <strong>S\u00fcdafrika gegen Israel: V\u00f6lkermordkonvention<\/strong>. In dem s\u00fcdafrikanischen Antrag werden neun vorl\u00e4ufige Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr die Zivilbev\u00f6lkerung in Gaza gefordert. In Anbetracht der Dringlichkeit lud der IGH die Parteien am 11. und 12. Januar zu einer \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung \u00fcber die vorl\u00e4ufigen Ma\u00dfnahmen ein und erlie\u00df am 26. Januar einen ersten Beschluss \u00fcber diese Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Besonders schockierend sind die Behauptungen in <strong>Absatz 114 des s\u00fcdafrikanischen Schriftsatzes<\/strong>, in dem verschiedene Punkte der kollektiven Bestrafung aufgef\u00fchrt werden, denen Israel die Bev\u00f6lkerung von Gaza aussetzt:<\/p>\n<p>(1) <strong>T\u00f6tung von Pal\u00e4stinensern<\/strong> im Gazastreifen, einschlie\u00dflich eines gro\u00dfen Anteils von Frauen und Kindern &#8211; sch\u00e4tzungsweise 70 Prozent der mehr als 21.110 Todesopfer &#8211; von denen einige anscheinend summarisch hingerichtet wurden;<\/p>\n<p>(2) <strong>Verursachung schwerer psychischer und k\u00f6rperlicher Sch\u00e4den<\/strong> bei Pal\u00e4stinensern in Gaza, unter anderem durch Verst\u00fcmmelung, psychologische Traumata und unmenschliche und erniedrigende Behandlung;<\/p>\n<p>(3) die <strong>zwangsweise Evakuierung und Vertreibung<\/strong> von etwa 85 % der Pal\u00e4stinenser im Gazastreifen &#8211; darunter Kinder, \u00e4ltere und kranke Menschen sowie Kranke und Verwundete &#8211; sowie die gro\u00dffl\u00e4chige Zerst\u00f6rung von H\u00e4usern, D\u00f6rfern, Fl\u00fcchtlingslagern, St\u00e4dten und ganzen Gebieten im Gazastreifen, wodurch die R\u00fcckkehr eines erheblichen Teils der pal\u00e4stinensischen Bev\u00f6lkerung in ihre H\u00e4user verhindert wird;<\/p>\n<p>(4) <strong>Verursachung von Hunger, Dehydrierung und Verhungern<\/strong> der belagerten Pal\u00e4stinenser im Gazastreifen durch die Behinderung ausreichender humanit\u00e4rer Hilfe, die Unterbrechung der Versorgung mit Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Strom sowie die Zerst\u00f6rung von B\u00e4ckereien, M\u00fchlen, landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen und anderen Produktions- und Lebensgrundlagen;<\/p>\n<p>(5) <strong>Unterlassung und Einschr\u00e4nkung<\/strong> der Bereitstellung von angemessenen <strong>Unterk\u00fcnften, Kleidung, Hygiene und sanit\u00e4ren Einrichtungen<\/strong> f\u00fcr die Pal\u00e4stinenser im Gazastreifen, einschlie\u00dflich der 1,9 Millionen Binnenvertriebenen, die durch Israels Aktionen gezwungen sind, in gef\u00e4hrlichen Situationen des Elends zu leben, zusammen mit der routinem\u00e4\u00dfigen Beschie\u00dfung und Zerst\u00f6rung von Zufluchtsorten und der T\u00f6tung und Verwundung derjenigen, die Zuflucht suchen, einschlie\u00dflich Frauen, Kindern, Behinderten und \u00e4lteren Menschen;<\/p>\n<p>(6) das <strong>Vers\u00e4umnis, die medizinischen Bed\u00fcrfnisse<\/strong> der Pal\u00e4stinenser im Gazastreifen <strong>zu befriedigen oder zu gew\u00e4hrleisten<\/strong>, einschlie\u00dflich der medizinischen Bed\u00fcrfnisse, die durch andere v\u00f6lkerm\u00f6rderische Handlungen entstanden sind, die schwere K\u00f6rperverletzungen verursachen, unter anderem durch direkte Angriffe auf pal\u00e4stinensische Krankenh\u00e4user, Krankenwagen und andere Gesundheitseinrichtungen im Gazastreifen, die T\u00f6tung pal\u00e4stinensischer \u00c4rzte, Sanit\u00e4ter und Krankenschwestern, einschlie\u00dflich der qualifiziertesten \u00c4rzte im Gazastreifen, und die Zerst\u00f6rung und Unbrauchbarmachung des medizinischen Systems im Gazastreifen; und<\/p>\n<p>(7) die Zerst\u00f6rung des pal\u00e4stinensischen Lebens in Gaza durch die <strong>Zerst\u00f6rung von Universit\u00e4ten, Schulen, Gerichten, \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden, \u00f6ffentlichen Registern, Lagerh\u00e4usern, Bibliotheken, Kirchen, Moscheen, Stra\u00dfen, Infrastruktur, Versorgungseinrichtungen<\/strong> und anderen Einrichtungen, die f\u00fcr das dauerhafte Leben der Pal\u00e4stinenser in Gaza als Gruppe notwendig sind, zusammen mit der T\u00f6tung ganzer Familiengruppen &#8211; wodurch die gesamte m\u00fcndliche \u00dcberlieferung in Gaza ausgel\u00f6scht wird &#8211; und der Ermordung prominenter und angesehener Mitglieder der Gesellschaft.<\/p>\n<p>(8) Die <strong>Verh\u00e4ngung von Ma\u00dfnahmen, die darauf abzielen, pal\u00e4stinensische Geburten<\/strong> in Gaza <strong>zu verhindern<\/strong>, indem pal\u00e4stinensischen Frauen, Neugeborenen, S\u00e4uglingen und Kindern reproduktive Gewalt angetan wird.<\/p>\n<p>Die <strong>neun von S\u00fcdafrika beantragten vorl\u00e4ufigen Ma\u00dfnahmen<\/strong>, die in <strong>Absatz 144<\/strong> des s\u00fcdafrikanischen Antrags aufgef\u00fchrt sind, waren:<\/p>\n<ol>\n<li>Der Staat Israel soll seine milit\u00e4rischen Operationen im und gegen den Gazastreifen sofort einstellen.<\/li>\n<li>Der Staat Israel stellt sicher, dass alle irregul\u00e4ren milit\u00e4rischen oder bewaffneten Einheiten, die von ihm geleitet, unterst\u00fctzt oder beeinflusst werden, sowie alle Organisationen und Personen, die seiner Kontrolle, Leitung oder seinem Einfluss unterliegen, keine Ma\u00dfnahmen ergreifen, die die in (1) genannten milit\u00e4rischen Operationen unterst\u00fctzen.<\/li>\n<li>Die Republik S\u00fcdafrika und der Staat Israel werden in \u00dcbereinstimmung mit ihren Verpflichtungen aus der Konvention \u00fcber die Verh\u00fctung und Bestrafung des V\u00f6lkermordes in Bezug auf das pal\u00e4stinensische Volk alle in ihrer Macht stehenden angemessenen Ma\u00dfnahmen ergreifen, um V\u00f6lkermord zu verhindern.<\/li>\n<li>Der Staat Israel wird in \u00dcbereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Konvention \u00fcber die Verh\u00fctung und Bestrafung des V\u00f6lkermordes in Bezug auf das pal\u00e4stinensische Volk als eine durch die Konvention \u00fcber die Verh\u00fctung und Bestrafung des V\u00f6lkermordes gesch\u00fctzte Gruppe alle Handlungen unterlassen, die in den Anwendungsbereich von Artikel II der Konvention fallen, insbesondere: (a) die T\u00f6tung von Mitgliedern der Gruppe; (b) die Verursachung schwerer k\u00f6rperlicher oder seelischer Sch\u00e4den bei Mitgliedern der Gruppe; (c) der Gruppe vors\u00e4tzlich Lebensbedingungen aufzuerlegen, die darauf abzielen, ihre physische Zerst\u00f6rung ganz oder teilweise herbeizuf\u00fchren, und (d) Auferlegung von Ma\u00dfnahmen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern.<\/li>\n<li>Der Staat Israel wird in \u00dcbereinstimmung mit (4) (c) oben, in Bezug auf Pal\u00e4stinenser, alle in seiner Macht stehenden Ma\u00dfnahmen unterlassen und ergreifen, einschlie\u00dflich der Aufhebung der relevanten Anordnungen, Beschr\u00e4nkungen und\/oder Verbote, um zu verhindern (a) Vertreibung und Zwangsumsiedlung aus ihren H\u00e4usern; (b) Entzug von: (i) Zugang zu angemessener Nahrung und Wasser; (ii) Zugang zu humanit\u00e4rer Hilfe, einschlie\u00dflich des Zugangs zu angemessenem Brennstoff, Unterk\u00fcnften, Kleidung, Hygiene und sanit\u00e4ren Einrichtungen; (iii) medizinischer Versorgung und Hilfe; und (c) die Zerst\u00f6rung des pal\u00e4stinensischen Lebens in Gaza.<\/li>\n<li>Der Staat Israel stellt in Bezug auf die Pal\u00e4stinenser sicher, dass seine Streitkr\u00e4fte sowie alle irregul\u00e4ren bewaffneten Einheiten oder Einzelpersonen, die von ihm geleitet, unterst\u00fctzt oder anderweitig beeinflusst werden k\u00f6nnen, und alle Organisationen und Einzelpersonen, die seiner Kontrolle, Leitung oder seinem Einfluss unterliegen k\u00f6nnen, keine der in (4) und (5) beschriebenen Handlungen begehen, noch sich an der direkten und \u00f6ffentlichen Aufstachelung zum V\u00f6lkermord, der Verschw\u00f6rung zum V\u00f6lkermord, dem Versuch zum V\u00f6lkermord oder der Mitt\u00e4terschaft am V\u00f6lkermord beteiligen und, sofern sie diese Handlungen begehen, Ma\u00dfnahmen ergreifen, um sie im Einklang mit den Artikeln I, II, III und IV des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Verh\u00fctung und Bestrafung des V\u00f6lkermordes zu bestrafen.<\/li>\n<li>Der Staat Israel wird wirksame Ma\u00dfnahmen ergreifen, um die Zerst\u00f6rung von Beweisen zu verhindern und die Erhaltung von Beweisen zu gew\u00e4hrleisten, die sich auf Anschuldigungen von Handlungen beziehen, die in den Anwendungsbereich von Artikel II der Konvention \u00fcber die Verh\u00fctung und Bestrafung des V\u00f6lkermordes fallen; zu diesem Zweck wird der Staat Israel nichts unternehmen, was den Zugang von Untersuchungsmissionen, internationalen Mandaten und anderen Agenturen zum Gazastreifen verweigert oder anderweitig einschr\u00e4nkt, um dazu beizutragen, die Erhaltung und Aufbewahrung solcher Beweise sicherzustellen.<\/li>\n<li>Der Staat Israel legt dem Gerichtshof innerhalb einer Woche nach dem Datum dieses Beschlusses und danach in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden, die der Gerichtshof festlegen kann, einen Bericht \u00fcber alle Ma\u00dfnahmen vor, die zur Umsetzung dieses Beschlusses ergriffen wurden, bis der Gerichtshof eine endg\u00fcltige Entscheidung in dieser Sache trifft.<\/li>\n<li>Der Staat Israel hat sich jeglicher Handlungen zu enthalten und sicherzustellen, dass keine Handlungen unternommen werden, die den Streit vor dem Gerichtshof verschlimmern oder ausweiten oder seine Beilegung erschweren w\u00fcrden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"262_suedafrika_hat_seinen_standpunkt_am_11_januar_2024_dargelegt\"><\/span><strong>2.6.2. S\u00fcdafrika hat seinen Standpunkt am 11. <\/strong><strong>Januar 2024 dargelegt<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Der s\u00fcdafrikanische Rechtsbeistand Tembeka Ngcukaitobi trug den vielleicht wichtigsten Teil vor: Israels v\u00f6lkerm\u00f6rderische Absicht.<\/p>\n<p>In Bezug auf die <em>prima facie-Zust\u00e4ndigkeit<\/em> des IGH, die von dem \u00e4lteren s\u00fcdafrikanischen Professor f\u00fcr internationales Recht John Dugard verteidigt wurde, st\u00fctzte er sich auf die Tatsache, dass sowohl S\u00fcdafrika als auch Israel Vertragsparteien der Genfer Konvention gegen V\u00f6lkermord waren (eine kurze Konvention mit nur 16 Artikeln) und beide keine Vorbehalte zu Artikel IX (Art. 9) dieser Konvention, der wie folgt lautet: &#8222;Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien \u00fcber die Auslegung, Anwendung oder Durchf\u00fchrung dieser Konvention, einschlie\u00dflich Streitigkeiten \u00fcber die Verantwortlichkeit eines Staates f\u00fcr V\u00f6lkermord oder f\u00fcr eine der anderen in Artikel III aufgez\u00e4hlten Handlungen, werden auf Antrag einer der Streitparteien dem Internationalen Gerichtshof unterbreitet&#8220;.<\/p>\n<p>Nach dieser Feststellung hat die irisch-britische Anw\u00e4ltin Blinne Ni Ghr\u00e1laigh in einem tadellosen Beitrag die Barbarei mit Zahlen belegt (der Krieg, den Israel jeden Tag f\u00fchrt, t\u00f6tet 117 Kinder, 3 Angestellte des Gesundheitswesens, 2 Lehrer, 1 UN-Beamten und 1 Journalisten) und hinterl\u00e4sst 629 Verletzte; 39 Verletzte und 39 Verletzte; 629 Verletzte; 3900 besch\u00e4digte oder zerst\u00f6rte H\u00e4user; ), begr\u00fcndete er die Dringlichkeit der vorl\u00e4ufigen Ma\u00dfnahmen mit der gro\u00dfen Gefahr eines irreparablen<em>Schadens<\/em> f\u00fcr die pal\u00e4stinensische Bev\u00f6lkerung, wenn diese Ma\u00dfnahmen nicht genehmigt w\u00fcrden. Er f\u00fcgte hinzu: &#8222;Wenn einstweilige Ma\u00dfnahmen im Fall Katar gegen die VAE gerechtfertigt waren, wo Menschen gezwungen waren, ihren Wohnsitz zu verlassen, und etwa 150 Studenten ihre Pr\u00fcfungen nicht ablegen konnten, wie k\u00f6nnen sie dann nicht im Gazastreifen gerechtfertigt sein, wo 625.000 Studenten seit drei Monaten nicht am Unterricht teilnehmen k\u00f6nnen; 90.000 Universit\u00e4tsstudenten k\u00f6nnen nicht am Unterricht teilnehmen; und Hunderte von Lehrern sind get\u00f6tet worden, was die Zukunft zerst\u00f6rt&#8230;&#8220;. Schlie\u00dflich verwies er auf den Fall Kongo gegen Uganda, in dem der IGH festgestellt hatte, dass die Tatsache, dass es sich um einen bewaffneten Konflikt handelt, keine vorl\u00e4ufigen Ma\u00dfnahmen ausschlie\u00dft. Auch eine einfache Aufstockung der humanit\u00e4ren Hilfe w\u00fcrde keinen irreparablen Schaden verhindern, wie der IGH in der Rechtssache Armenien gegen Aserbaidschan feststellte. Wie die Vereinten Nationen feststellten, besteht das Problem darin, dass &#8222;die Art und Weise, wie Israel seine Milit\u00e4roperationen durchf\u00fchrt, die Verteilung humanit\u00e4rer Hilfe nicht zul\u00e4sst und niemand irgendwo in Sicherheit ist. Wenn Israel seine milit\u00e4rischen Angriffe nicht einstellt, wird die schreckliche Situation der Zivilbev\u00f6lkerung im Gazastreifen kein Ende nehmen, und es besteht die Gefahr, dass sie irreparablen Schaden nimmt. Und die V\u00f6lkermordkonvention ist weit mehr als ein juristisches Verfahren, sie ist in erster Linie die Best\u00e4tigung und Billigung der Grundprinzipien der Moral&#8220;. Trotz der theoretischen Anerkennungen, die in der Konvention enthalten sind, hat die internationale Gemeinschaft die Menschen in Ruanda, Bosnien und die Rohingya im Stich gelassen, die den IGH gebeten haben, etwas zu unternehmen. Und sie lie\u00df die Pal\u00e4stinenser im Stich, indem sie die Warnungen vor einem m\u00f6glichen V\u00f6lkermord ignorierte, die internationale Experten seit dem 19. Oktober aussprachen.<\/p>\n<p>Der britische Anwalt Vaughan Lowe erl\u00e4uterte ausf\u00fchrlich, warum S\u00fcdafrika auf der Grundlage der V\u00f6lkermordkonvention nicht gegen die Hamas vorgehen kann, und wies nachdr\u00fccklich auf die Gr\u00fcnde hin, warum alle Milit\u00e4roperationen eingestellt werden m\u00fcssen; dass es zwar Ausnahmen von der Anwendung der Konvention gibt, er aber hofft, dass diese vom IGH nicht best\u00e4tigt werden; dass die Aus\u00fcbung des Rechts auf Selbstverteidigung einen V\u00f6lkermord weder rechtfertigen noch rechtfertigen kann; und dass einseitige Verpflichtungen Israels nicht ausreichen und zu so schlimmen Folgen f\u00fchren k\u00f6nnen, dass sie nicht beachtet werden sollten.<\/p>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"263_israel_erlaeuterte_seinen_standpunkt_am_12_januar_2024\"><\/span><strong>2.6.3. Israel erl\u00e4uterte seinen Standpunkt am 12. <\/strong><strong>Januar 2024<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Israel betonte immer wieder den terroristischen Charakter der Hamas (ohne zu erw\u00e4hnen, dass es Israel war, das die Hamas ins Leben gerufen und gest\u00e4rkt hat); den Willen der Hamas, Israel zu zerst\u00f6ren (ohne ein Wort dar\u00fcber zu verlieren, dass dies mit Israels systematischen und anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte des pal\u00e4stinensischen Volkes zusammenh\u00e4ngt); und dass S\u00fcdafrika weder Vorsatz noch eine <em>prima facie <\/em>Zust\u00e4ndigkeit nachweisen konnte und die Fakten verworren dargestellt hat.<\/p>\n<p>Israel entschuldigte auch \u00c4u\u00dferungen hochrangiger Mitglieder der israelischen Verteidigungskr\u00e4fte ( <em>IDF<\/em> ), dass die pal\u00e4stinensischen Tiere aus Unmut \u00fcber die Ereignisse vom 7. Oktober get\u00f6tet werden mussten, und bestand darauf, dass die IAF eine Einheit, eine Einheit, eine Einheit und ein einheitliches Ziel habe: dass die IAF \u00fcber eine Einheit, COGAT, verf\u00fcgt, die Lebensmittel verteilt, die Er\u00f6ffnung von sieben B\u00e4ckereien unterst\u00fctzt, die Lieferung von Wasser in Flaschen, 4 Feldlazarette und 2 Schwimmk\u00f6rper koordiniert hat; dass die Versorgung mit Diesel und Erdgas nie unterbrochen worden sei (obwohl die UNO dies von Anfang an angeprangert hat); dass alle von S\u00fcdafrika beantragten einstweiligen Ma\u00dfnahmen in dem Versuch, die von der s\u00fcdafrikanischen Seite vorgelegten Rechtsf\u00e4lle einen nach dem anderen zu demontieren, abgelehnt werden sollten; und dass dieser Fall von der Liste gestrichen werden sollte. Kurzum, die israelische Argumentation hatte nur sehr wenige zwingende rechtliche Argumente. So sehr Israel in seiner dreist\u00fcndigen Rede auch wiederholte, dass &#8222;Israel seit der Gr\u00fcndung des Staates Israel fest an das V\u00f6lkerrecht gebunden ist&#8220;, so spricht doch die Tatsache, dass es keine der Resolutionen der UN-Generalversammlung oder des UN-Sicherheitsrates, die den Schutz des Lebens pal\u00e4stinensischer Zivilisten vorschreiben, eingehalten hat, f\u00fcr sich selbst.<\/p>\n<p>Am Tag nach der \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung, an der Israel teilnahm, am 13. Januar 2024, erkl\u00e4rte der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu bereits \u00f6ffentlich, dass er den Krieg ungeachtet dessen, was Den Haag (in Bezug auf den IGH) sagt, fortsetzen w\u00fcrde&#8230;. Es scheint, dass er sich wie ein guter Zionist wenig um das Schicksal der 136 Menschen k\u00fcmmert, die noch von der Hamas festgehalten werden, nicht weil die Hamas ihnen schaden k\u00f6nnte (die Menschen, die w\u00e4hrend der bisher einzigen humanit\u00e4ren Pause freigelassen wurden, best\u00e4tigten, dass die bewaffneten pal\u00e4stinensischen Gruppen sie gut behandelt haben), sondern weil die Kriegsf\u00fchrung so weit fortgeschritten ist, dass es f\u00fcr die bewaffneten pal\u00e4stinensischen Gruppen wahrscheinlich fast unm\u00f6glich ist, diese 136 Menschen vor israelischem Bombardement zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Ermutigend f\u00fcr die Zukunft ist, dass am 9. Januar 2023 mehr als 600 Israelis ein Schreiben an den IGH sandten, in dem sie den s\u00fcdafrikanischen Fall unterst\u00fctzten und erkl\u00e4rten, dass die israelische Regierung &#8222;systematische Ma\u00dfnahmen zur Vernichtung, zum Aushungern, zum Missbrauch und zur Vertreibung der Bev\u00f6lkerung von Gaza&#8220; ergreift.<\/p>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"264_igh_erlaesst_einstweilige_verfuegung_am_26_januar_2024\"><\/span><strong>2.6.4. IGH erl\u00e4sst einstweilige Verf\u00fcgung am 26. <\/strong><strong>Januar 2024<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Am <strong>26. Januar 2024 erlie\u00df der IGH eine<\/strong> einstweilige Verf\u00fcgung, in der es unter Randnummer 54 hei\u00dft: &#8222;Nach Ansicht des Gerichtshofs reichen die oben genannten Tatsachen und Umst\u00e4nde aus, um zu dem Schluss zu kommen, dass zumindest einige der von S\u00fcdafrika geltend gemachten Rechte, f\u00fcr die es Schutz beantragt, <strong>plausibel<\/strong> sind. Dies gilt f\u00fcr das Recht der Pal\u00e4stinenser im Gazastreifen, vor V\u00f6lkermord und damit zusammenh\u00e4ngenden verbotenen Handlungen gem\u00e4\u00df Artikel III gesch\u00fctzt zu werden, sowie f\u00fcr das Recht S\u00fcdafrikas, die Einhaltung der Verpflichtungen Israels aus der Konvention zu verlangen.&#8220;<\/p>\n<p>Auf der Grundlage dieser Plausibilit\u00e4t des V\u00f6lkermordes erlie\u00df der IGH <strong>sechs einstweilige Ma\u00dfnahmen<\/strong>, die nicht die Aussetzung der Milit\u00e4roperationen beinhalteten. Im Einzelnen ordnete der IGH an, dass:<\/p>\n<ol>\n<li>Der <strong>Staat Israel<\/strong> <strong>ergreift<\/strong> in \u00dcbereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Konvention \u00fcber die Verh\u00fctung und Bestrafung des V\u00f6lkermordes in Bezug auf die Pal\u00e4stinenser in Gaza <strong>alle in seiner Macht stehenden Ma\u00dfnahmen, um die Begehung aller Handlungen zu verhindern, die in den Anwendungsbereich von Artikel II<\/strong> dieser Konvention fallen, insbesondere: (a) die T\u00f6tung von Mitgliedern der Gruppe; (b) die Verursachung schwerer k\u00f6rperlicher oder seelischer Sch\u00e4den bei Mitgliedern der Gruppe; (c) der Gruppe vors\u00e4tzlich Lebensbedingungen aufzuerlegen, die ihre vollst\u00e4ndige oder teilweise physische Vernichtung herbeif\u00fchren sollen, und (d) die Verh\u00e4ngung von Ma\u00dfnahmen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern;<\/li>\n<li>Der Staat <strong>Israel stellt mit sofortiger Wirkung sicher, dass seine Armee keine der in Punkt 1 beschriebenen Handlungen begeht<\/strong>;<\/li>\n<li>Der Staat <strong>Israel <\/strong>wird alle in seiner Macht stehenden Ma\u00dfnahmen ergreifen, um <strong>die direkte und \u00f6ffentliche Aufstachelung zum V\u00f6lkermord<\/strong> an den Mitgliedern der pal\u00e4stinensischen Gruppe im Gazastreifen zu <strong>verhindern und zu bestrafen<\/strong>;<\/li>\n<li>Der Staat <strong>Israel wird sofortige und wirksame Ma\u00dfnahmen ergreifen, um die Bereitstellung<\/strong> dringend ben\u00f6tigter <strong>grundlegender Dienstleistungen und humanit\u00e4rer Hilfe zu erm\u00f6glichen<\/strong>, um die widrigen Lebensbedingungen der Pal\u00e4stinenser im Gazastreifen zu verbessern;<\/li>\n<li>Der Staat <strong>Israel wird wirksame Ma\u00dfnahmen ergreifen, um die Zerst\u00f6rung von Beweismaterial zu verhindern und die Sicherung von Beweisen zu gew\u00e4hrleisten <\/strong>, die im Zusammenhang mit Anschuldigungen von Handlungen stehen, die in den Anwendungsbereich von Artikel II und Artikel III der Konvention zur Verh\u00fctung und Bestrafung des V\u00f6lkermordes an Mitgliedern der pal\u00e4stinensischen Gruppe im Gazastreifen fallen;<\/li>\n<li>Der Staat Israel legt dem Gerichtshof innerhalb eines Monats ab dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht \u00fcber alle Ma\u00dfnahmen vor, die zur Durchf\u00fchrung dieses Beschlusses getroffen wurden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"265_suedafrika_beantragte_am_12_februar_zusaetzliche_massnahmen_und_der_igh_erliess_am_16_februar_eine_entscheidung\"><\/span><strong>2.6.5. S\u00fcdafrika beantragte am 12. Februar zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen, und der IGH erlie\u00df am 16. Februar eine Entscheidung<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Nach der Ank\u00fcndigung Israels vom 9. Februar, gro\u00df angelegte Milit\u00e4roperationen in Rafah durchf\u00fchren zu wollen, beantragte S\u00fcdafrika am 12. Februar zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen und Israel reichte am 15. Februar eine Stellungnahme ein.<\/p>\n<p>Am 16. Februar teilte der IGH den Parteien seine Entscheidung mit, dass seine Anordnung vom 26. Januar f\u00fcr den gesamten Gazastreifen, einschlie\u00dflich Rafah, gelte und keine zus\u00e4tzlichen Ma\u00dfnahmen erforderlich seien.<\/p>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"266_suedafrika_beantragte_am_6_maerz_zusaetzliche_massnahmen_und_der_igh_erliess_am_28_maerz_eine_anordnung\"><\/span><strong>2.6.6. S\u00fcdafrika beantragte am 6. M\u00e4rz zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen, und der IGH erlie\u00df am 28. <\/strong><strong>M\u00e4rz eine Anordnung.<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Angesichts der weit verbreiteten Hungersnot in Gaza beantragte S\u00fcdafrika am 6. M\u00e4rz erneut zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen, und Israel reichte am 15. M\u00e4rz eine Stellungnahme ein.<\/p>\n<p>Am <strong>28. M\u00e4rz erlie\u00df der IGH eine neue Anordnung<\/strong> mit <strong>drei vorl\u00e4ufigen Ma\u00dfnahmen<\/strong>:<\/p>\n<ol>\n<li>bekr\u00e4ftigt er die in seiner Anordnung vom 26. Januar 2024 genannten vorl\u00e4ufigen Ma\u00dfnahmen;<\/li>\n<li>weist auf die folgenden vorl\u00e4ufigen Ma\u00dfnahmen hin: Der Staat Israel, in \u00dcbereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Konvention \u00fcber die Verh\u00fctung und Bestrafung des V\u00f6lkermordes und in Anbetracht der sich verschlechternden Lebensbedingungen der Pal\u00e4stinenser in Gaza, insbesondere der Ausbreitung von Hunger und Hungersnot: <strong style=\"font-size: 16px;\">(a) <\/strong><span style=\"font-size: 16px;\">alle notwendigen und wirksamen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um in voller Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen unverz\u00fcglich <\/span><strong style=\"font-size: 16px;\">die umfassende und ungehinderte Bereitstellung<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\"> der dringend ben\u00f6tigten <\/span><strong style=\"font-size: 16px;\">Grundversorgung und humanit\u00e4ren Hilfe<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\">, einschlie\u00dflich Nahrungsmitteln, Wasser, Strom und Treibstoff, <\/span><strong style=\"font-size: 16px;\">durch alle Beteiligten<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\"> zu gew\u00e4hrleisten. (b) Gew\u00e4hrleistung der umfassenden und ungehinderten Bereitstellung dringend ben\u00f6tigter grundlegender Dienstleistungen und humanit\u00e4rer Hilfe, einschlie\u00dflich Nahrungsmitteln, Wasser, Strom und Treibstoff, Unterk\u00fcnften, Kleidung, Hygiene und sanit\u00e4rer Einrichtungen sowie medizinischer Versorgung und Betreuung f\u00fcr die Pal\u00e4stinenser im gesamten Gazastreifen, unter anderem durch die Erh\u00f6hung der Kapazit\u00e4t und der Zahl der Land\u00fcberg\u00e4nge und deren Offenhaltung so lange wie n\u00f6tig; <\/span><strong style=\"font-size: 16px;\">(b) mit sofortiger Wirkung sicherstellen, dass ihre Streitkr\u00e4fte keine Handlungen begehen, die eine Verletzung der Rechte der Pal\u00e4stinenser<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\"> im Gazastreifen als gesch\u00fctzte Gruppe gem\u00e4\u00df der Konvention \u00fcber die Verh\u00fctung und Bestrafung des V\u00f6lkermordes<\/span><strong style=\"font-size: 16px;\">darstellen<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\">, einschlie\u00dflich der Verhinderung der Lieferung von dringend ben\u00f6tigter humanit\u00e4rer Hilfe durch jegliche Ma\u00dfnahmen;<\/span><\/li>\n<li>beschlie\u00dft, dass der Staat Israel dem Gerichtshof innerhalb eines Monats ab dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht \u00fcber alle Ma\u00dfnahmen vorlegt, die zur Umsetzung dieses Beschlusses getroffen wurden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>In der Pressemitteilung, die der Anordnung beigef\u00fcgt ist, wird betont, dass die Anordnung bindende Wirkung (<em>binding effect<\/em>) hat.<\/p>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"267_der_igh_hat_die_fristen_fuer_die_einreichung_von_schriftsaetzen_festgelegt\"><\/span><strong>2.6.7. Der IGH hat die Fristen f\u00fcr die Einreichung von Schrifts\u00e4tzen festgelegt<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>In einer am 5. April erlassenen Anordnung setzt der IGH S\u00fcdafrika eine Frist bis zum 28. Oktober 2024 f\u00fcr die Einreichung seiner Schrifts\u00e4tze (Memorial) und Israel eine Frist bis zum 28. Juli 2025 f\u00fcr die Einreichung seiner Schrifts\u00e4tze (Counter-Memorial).<\/p>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"268_suedafrika_beantragte_am_10_mai_zusaetzliche_massnahmen_und_der_igh_erliess_am_24_mai_einen_beschluss\"><\/span><strong>2.6.8. S\u00fcdafrika beantragte am 10. Mai zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen, und der IGH erlie\u00df am 24. <\/strong><strong>Mai einen Beschluss<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Angesichts des Einmarsches der israelischen Truppen in Rafah stellte S\u00fcdafrika am 10. Mai einen dringenden Antrag auf zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen. Am 16. Mai erl\u00e4uterte S\u00fcdafrika sein Ersuchen in einer \u00f6ffentlichen Sitzung und forderte einen sofortigen Stopp der israelischen Milit\u00e4roperationen in Rafah und Gaza, Zugang f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe und Personal f\u00fcr deren Verteilung, Zugang f\u00fcr Untersuchungskommissionen zu den begangenen Verbrechen und Zugang f\u00fcr Journalisten, um Beweise f\u00fcr die Verbrechen zu sichern. Am 17. Mai schaltete sich Israel ein und lehnte den Antrag auf zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen ab.<\/p>\n<p><strong>Am 24. Mai erlie\u00df der IGH einen neuen Beschluss<\/strong>, in dem er feststellte, dass die israelische Bodenintervention in Rafah ab dem 7. Mai die Lage im Gazastreifen ernsthaft verschlechtert hat, und daher:<\/p>\n<ol>\n<li>bekr\u00e4ftigt er die in seinen Beschl\u00fcssen vom 26. Januar 2024 und 28. M\u00e4rz 2024 genannten vorl\u00e4ufigen Ma\u00dfnahmen, die unverz\u00fcglich und wirksam umgesetzt werden sollten;<\/li>\n<li>weist auf die folgenden <strong>vorl\u00e4ufigen Ma\u00dfnahmen<\/strong> hin: Der Staat Israel, in \u00dcbereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Konvention \u00fcber die Verh\u00fctung und Bestrafung des V\u00f6lkermordes und in Anbetracht der sich verschlechternden Lebensbedingungen der Zivilbev\u00f6lkerung im Gouvernement Rafah: (a) <strong style=\"font-size: 16px;\">Sofortige Einstellung der Milit\u00e4roffensive und aller anderen Aktionen im Gouvernement Rafah<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\">, die der pal\u00e4stinensischen Gruppe im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen k\u00f6nnten, die zu ihrer vollst\u00e4ndigen oder teilweisen physischen Zerst\u00f6rung f\u00fchren k\u00f6nnten; <\/span>(b) den <strong style=\"font-size: 16px;\">Grenz\u00fcbergang Rafah f\u00fcr die ungehinderte Bereitstellung<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\"> dringend ben\u00f6tigter <\/span><strong style=\"font-size: 16px;\">grundlegender Dienstleistungen und humanit\u00e4rer Hilfe in ungehindertem Umfang offen zu halten<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\">; <\/span>(c) wirksame Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um den <strong style=\"font-size: 16px;\">ungehinderten Zugang zum Gazastreifen f\u00fcr Untersuchungskommissionen<\/strong><span style=\"font-size: 16px;\">, Erkundungsmissionen oder andere Untersuchungsorgane zu gew\u00e4hrleisten, die von den zust\u00e4ndigen Gremien der Vereinten Nationen mit der Untersuchung von V\u00f6lkermordvorw\u00fcrfen beauftragt sind;<\/span><\/li>\n<li>beschlie\u00dft, dass der Staat Israel dem Gerichtshof innerhalb eines Monats ab dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht \u00fcber alle Ma\u00dfnahmen vorlegt, die zur Umsetzung dieses Beschlusses getroffen wurden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"269_andere_laender_haben_um_die_erlaubnis_gebeten_zur_unterstuetzung_suedafrikas_zu_intervenieren\"><\/span><strong>2.6.9. Andere L\u00e4nder haben um die Erlaubnis gebeten, zur Unterst\u00fctzung S\u00fcdafrikas zu intervenieren<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Nicaragua beantragte am 23. Januar 2024 beim IGH die Erlaubnis zum Einschreiten, Kolumbien am 5. April, Libyen am 10. Mai, Mexiko am 24. Mai, Pal\u00e4stina am 3. Juni und Spanien am 28. Juni.<\/p>\n<h3><span class=\"ez-toc-section\" id=\"2610_das_urteil_wird_moeglicherweise_nicht_vor_2029_oder_2030_ergehen\"><\/span><strong>2.6.10. Das Urteil wird m\u00f6glicherweise nicht vor 2029 oder 2030 ergehen<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n<p>Die Entwicklungen in diesem Fall k\u00f6nnen auf der <a href=\"https:\/\/www.icj-cij.org\/case\/192\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Website des IGH verfolgt werden<\/a>.<\/p>\n<p>Es ist<strong>sehr schwer vorherzusagen, wann das Urteil<\/strong> in der Hauptsache ergehen wird. Obwohl kein Gerichtsverfahren dem anderen gleicht, kann der <strong>Zeitplan eines ebenfalls wegen V\u00f6lkermordes an<\/strong> der muslimischen Rohingya-Minderheit in Myanmar im Jahr 2017 angestrengten <strong>Verfahrens (Gambia gegen Myanmar<\/strong>), das Gambia im November 2019 vor den IGH gebracht hat, eine ungef\u00e4hre Vorstellung von den Fristen in einem V\u00f6lkermordverfahren vermitteln. So leitete Gambia das Verfahren am 29.11.2019 ein, in dem es auch vorl\u00e4ufige Ma\u00dfnahmen beantragte. Die \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rungen zu diesen Ma\u00dfnahmen fanden im Dezember 2019 statt.<\/p>\n<p>Der IGH erlie\u00df am 23.01.2020 seine Anordnung f\u00fcr vorl\u00e4ufige Ma\u00dfnahmen. Am selben Tag setzte er einen Termin f\u00fcr das Memorial von Gambia (23.07.2020) und f\u00fcr das Gegen-Memorial von Myanmar (25.01.2021) fest. Auf den Antrag Gambias auf Fristverl\u00e4ngerung hin verl\u00e4ngerte der IGH die Fristen auf den 23.10.2020 und den 23.07.2021.<\/p>\n<p>Gambia reichte sein Memorial innerhalb der verl\u00e4ngerten Frist ein. Am 20.01.2021 reichte Myanmar vorl\u00e4ufige Einw\u00e4nde ein, die zur Aussetzung des Verfahrens in der Sache f\u00fchrten und \u00fcber die der IGH mit Urteil vom 22.07.2022 entschied, indem er die Zust\u00e4ndigkeit des IGH in diesem Fall best\u00e4tigte und den Antrag Gambias f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rte und eine neue Frist bis zum 24.04.2023 f\u00fcr das Gegen-Memorial Myanmars setzte. Nach zwei aufeinanderfolgenden Antr\u00e4gen von Myamar, die Frist bis zum 22\/08\/2023 zu verl\u00e4ngern, reichte Myamar sein Gegengutachten innerhalb der Frist ein.<\/p>\n<p>Bei einer Anh\u00f6rung am 26.09.2023 beantragte Gambia eine Frist von 7 Monaten f\u00fcr die Ausarbeitung einer Antwort auf das Gegen-Memorial von Myanmar. Der IGH setzte den 16\/05\/2024 als Frist f\u00fcr die Antwort Gambias und den 16\/12\/2024 f\u00fcr die Gegenantwort Myanmars fest.<\/p>\n<p>Parallel dazu beantragten am 15.11.2023 sechs L\u00e4nder (D\u00e4nemark, Deutschland, Frankreich, Kanada, die Niederlande und das Vereinigte K\u00f6nigreich) sowie die Malediven gemeinsam die Teilnahme an dem Verfahren.<\/p>\n<p>Bis Dezember 2024 werden mehr als f\u00fcnf Jahre vergangen sein, ohne dass ein Urteil in der Sache ergangen ist, und das Urteil in der Sache wird noch einige Zeit (ein oder zwei Jahre?) nach Eingang der Gegenerwiderung ergehen, so dass das Urteil in der Sache m\u00f6glicherweise nicht vor 2025 oder 2026 ergehen wird.<\/p>\n<p><strong>Ein Urteil in der Hauptsache im<\/strong> Fall<strong>Gaza<\/strong> <strong>k\u00f6nnte<\/strong>, wenn es \u00e4hnlich wie im Fall Gambia gegen Myanmar f\u00fcr die Rohingyas abl\u00e4uft, <strong>nicht vor 2029 oder 2030 er<\/strong>gehen.<\/p>\n<h1><span class=\"ez-toc-section\" id=\"3_bewertung\"><\/span><strong>3. Bewertung<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h1>\n<p>Israel hat aufgrund seiner politischen, milit\u00e4rischen und informationellen St\u00e4rke und seiner m\u00e4chtigen Kriegsmaschinerie Zehntausenden von pal\u00e4stinensischen Zivilisten das Leben genommen, und zwar zu einem sehr begrenzten Preis, sowohl in Bezug auf israelische als auch auf andere Menschenleben (z. B. umgekehrte Abwanderung von 550.000 Israelis aus Israel in die L\u00e4nder mit doppelter Staatsangeh\u00f6rigkeit von Oktober 2023 bis April 2024).<\/p>\n<p>Obwohl der <strong>IGH<\/strong> erst in einigen Jahren ein Urteil f\u00e4llen wird, hat er bereits \u00fcber die <strong>Plausibilit\u00e4t des V\u00f6lkermordes<\/strong> entschieden und daher mehrere einstweilige Anordnungen erlassen.<\/p>\n<p><strong>Leider<\/strong> haben die Erkl\u00e4rungen, Resolutionen und einstweiligen Ma\u00dfnahmen, die von den verschiedenen <strong>UN-Gremien<\/strong> (UN-Generalsekret\u00e4r, Generalversammlung der Vereinten Nationen, UN-Sicherheitsrat, Menschenrechtsrat, IGH) oder vom IGH angenommen wurden, <strong>weder die israelischen Milit\u00e4roperationen gestoppt<\/strong> noch Israel dazu gezwungen, ausreichende humanit\u00e4re Hilfe durchzulassen und sicher zu verteilen. <strong>Israel<\/strong> hat sich an keine dieser Ma\u00dfnahmen gehalten, weil es aufgrund des \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Schutzes durch die USA weiterhin <strong>Straffreiheit<\/strong> genie\u00dft, und obwohl Israel als Besatzungsmacht nicht unter Artikel 51 der UN-Charta zur Selbstverteidigung f\u00e4llt, beruft es sich weiterhin darauf.<\/p>\n<p>Es gibt zwei noch nicht genannte Ma\u00dfnahmen, die in der Vergangenheit zur Konfliktl\u00f6sung beigetragen haben, aber die Zustimmung des UN-Sicherheitsrates erfordern und von den USA mit einem Veto belegt w\u00fcrden:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Wirtschaftssanktionen<\/strong>. Obwohl die israelische Wirtschaft im letzten Quartal 2023 um 19 % schrumpfte, erholte sie sich im Jahr 2024 wieder.<\/li>\n<li><strong>Waffenembargo<\/strong>. Israel hat von Oktober 2023 bis April dieses Jahres 70.000 Tonnen Bomben auf Gaza abgeworfen. UN-Experten fordern dieses Embargo seit Monaten, da Israel eindeutig gegen den Vertrag \u00fcber den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) verst\u00f6\u00dft, der Waffenverk\u00e4ufe verbietet, wenn ein begr\u00fcndeter Verdacht auf V\u00f6lkermord besteht.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Au\u00dferhalb des UN-Rahmens k\u00f6nnten die <strong>arabischen Kohlenwasserstoff exportierenden L\u00e4nder<\/strong> ein <strong>\u00d6l- und<\/strong> <strong>Gasembargo<\/strong> gegen die USA und diejenigen L\u00e4nder verh\u00e4ngen, die Israel unterst\u00fctzen, um es zur Beendigung des Krieges zu zwingen. W\u00e4hrend diese arabischen L\u00e4nder 1973 erfolgreich ein \u00d6lembargo durchsetzten, ist die Situation heute jedoch eine ganz andere, und es ist unwahrscheinlich, dass sie bereit w\u00e4ren, ein solches Embargo durchzusetzen, oder dass es, falls es durchgesetzt w\u00fcrde, eine wirklich abschreckende Wirkung h\u00e4tte, da die Abh\u00e4ngigkeit der westlichen L\u00e4nder von arabischen Kohlenwasserstoffen viel geringer ist.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend m\u00f6chte ich daran erinnern, dass ein bedeutender Teil der j\u00fcdischen Gemeinschaft den Waffenstillstand unerm\u00fcdlich unterst\u00fctzt hat; und j\u00fcdische Holocaust-Wissenschaftler haben die israelischen Beh\u00f6rden daf\u00fcr kritisiert, dass sie den Holocaust im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg missbraucht haben.<\/p>\n<p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich sagen, dass <strong>die UNO nicht in der Lage ist, Kriege zu beenden<\/strong>, an denen L\u00e4nder mit Vetorecht im UN-Sicherheitsrat direkt oder indirekt beteiligt sind. Das derzeitige System funktioniert nicht. Damit es funktioniert, m\u00fcssen die <strong>Vereinten Nationen reformiert<\/strong> und die Vetorechte der derzeitigen f\u00fcnf st\u00e4ndigen Mitglieder abgeschafft werden. Die Artikel 108 und 109 der UN-Charta (in denen die Mechanismen f\u00fcr die Reform der Organisation festgelegt sind) erfordern jedoch f\u00fcr jede Reform die Einstimmigkeit der f\u00fcnf st\u00e4ndigen Mitglieder.<\/p>\n<p>Und da diese f\u00fcnf L\u00e4nder niemals von <em>sich aus<\/em> auf ihr Vetorecht verzichten werden, <strong>bedarf es, wenn das System funktionieren soll, einer innovativen Dynamik<\/strong>, angef\u00fchrt von den <strong>globalen Zivilgesellschaften<\/strong>, die solche Ver\u00e4nderungen fordern. <strong>Wunschdenken<\/strong> (<em>wishful thinking<\/em>)? Vielleicht, aber die Alternative w\u00e4re, so weiterzumachen wie bisher: Seiten mit guten Absichten zu f\u00fcllen, w\u00e4hrend Tausende von Menschen leiden und sterben.<\/p>\n<p>Es bleibt zu hoffen, dass das unermessliche Leid, das im Gazastreifen, im Westjordanland und in Ostjerusalem entstanden ist und weiterhin entsteht, sowie das Leid, das die Familien der Geiseln und die Familien der verstorbenen israelischen Soldaten erfahren haben und weiterhin erfahren, dazu beitragen wird, die Dynamik und die Regeln des derzeitigen politischen Spiels in Israel, in Pal\u00e4stina und zwischen Israel und Pal\u00e4stina zu \u00e4ndern. Israels zionistische F\u00fchrung h\u00e4lt an ihrem unterirdischen Ziel eines Gro\u00df-Israel fest und wird daher niemals einen lebensf\u00e4higen pal\u00e4stinensischen Staat zulassen. Das muss sich \u00e4ndern. Das pal\u00e4stinensische Volk hat das gleiche Recht wie das israelische Volk auf ein Leben in W\u00fcrde, Gerechtigkeit, Frieden, Demokratie und Achtung aller seiner Menschenrechte. Hoffentlich werden wir das erreichen, und hoffentlich werden wir es bald erreichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Folgenden stelle ich kurz die Kriegssituation in Gaza und die Situation im \u00fcbrigen Pal\u00e4stina seit Oktober 2023 sowie die von der internationalen Gemeinschaft ergriffenen Ma\u00dfnahmen dar, die nicht geeignet waren, den V\u00f6lkermord zu stoppen.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":13931,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[230,208,329],"tags":[],"class_list":["post-18145","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-internationale-beziehungen","category-monanalyse","category-palaestina"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18145","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=18145"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18145\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/13931"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=18145"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=18145"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/mongonzalez.es\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=18145"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}